Tennengau: Krankenpfleger stahl Schmerzpflaster
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Die Pflaster fallen unter das Suchtmittelgesetz
TENNENGAU. Ein 31-jähriger Krankenpfleger steht in Verdacht, in einem Heim im Tennengau Schmerzpflaster gestohlen zu haben.
Mindestens 35 Schmerzpflaster, die den Bestimmungen des Suchtmittelgesetztes unterliegen, soll der Mann an seinem Arbeitsplatz, einem Heim im Tennengau, gestohlen haben. Der Tennengauer ist geständig. Er gab an, starke Suchtmittel zu konsumieren und die Pflaster zur Deckung seines Eigenbedarfs gestohlen zu haben. Einige konnten noch in der Wohnung des Mannes sichergestellt werden. Der 31-Jährige wird wegen Verdachts des Diebstahls und Konsums von Suchtmitteln angezeigt.
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