Strenges Urteil für Mühlviertler (20) nach tödlichem Unfall
Kein Bild vorhanden
Der junge Mann war wegen eines tödlichen Unfalls unter Alkoholeinfluss in einem Berufungsverfahren bereits freigesprochen worden - aufgrund eines belastenden Gutachtens der Opferfamilie wurde der Fall neu aufgerollt
LINZ. Am Dienstag musste sich ein 20-jähriger Mühlviertler wegen eines tödlichen Unfalls erneut vor Gericht verantworten. Der Mann wurde zu zwei Jahren - acht Monate davon unbedingt - verurteilt. Der Mann war in einem ersten Verfahren bereits zu einer Haftstrafe verurteilt worden, im Berufungsverfahren aber freigesprochen. Durch ein neues Gutachten wurde der Fall neu aufgerollt.Das strenge Urteil wurde vom Gericht mit präventiven Überlegungen begründet. Dem 20-Jährigen war nach einem tödlichen Unfall der Führerschein entzogen worden. Vier Wochen nachdem er die Fahrerlaubnis wieder erhielt, wurde er erneut alkoholisiert am Steuer gestoppt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Am 13. Juni 2010 wurde in Goldwörth im Bezirk Urfahr-Umgebung ein 19-jähriger Maturant bei einem Unfall getötet. Als er sich nach einem Fest auf dem Heimweg befand, wurde er vom Pkw eines 22-Jährigen erfasst und in den Straßengraben geschleudert. Dabei wurde er so schwer verletzt, dass er noch in den Armen seiner Freundin starb.
Ein Alkoholtest beim Unfalllenker ergab, dass dieser schwer betrunken war. Seine Version der Ereignisse war, dass der Maturant vor sein Auto gelaufen sei und er gar keine Chance gehabt habe, rechtzeitig stehen zu bleiben. In einem ersten Prozess wurde der 22-Jährige zu zwölf Monaten Haft, vier davon unbedingt, verurteilt. Er ging daraufhin in Berufung und wurde am Oberlandesgericht Linz im Zweifel freigesprochen, weil nicht bewiesen werden konnte, dass er zu spät reagiert habe.
Dass sich der 20-jährige Mühlviertler jetzt noch einmal vor Gericht verantworten muss, dürfte vor allem der Hartnäckigkeit der Eltern des Opfers zu verdanken sein. Nach dem Urteil im Strafprozess wollten sie zumindest auf dem Zivilrechtsweg eine Entschädigung haben. Sie gaben ein Gutachten in Auftrag, dessen Ergebnis den Autofahrer so sehr belastete, dass sich auch die Justiz für eine Wiederaufnahme des Verfahrens entschied.
Weitere Artikel von Nicole Scharinger
