Steiermark: Landes- und Regionalentwicklungsgesetz geht in die Zielgerade Masterplan für die steirischen Regionen

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Lasse Kraack, LAbg. Helga Kügerl, LH-Stv. Michael Schickhofer und LAbg. Peter Tschernko (v.l.) stellten in Wettmannstätten die Auswirkungen des neuen Regionalentwicklungsgesetzes vor
Foto: © Land Steiermark/Bektaš
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Auch dem Regionalvorstand Liezen stellte Landeshauptmann-Stellvertreter Michael Schickhofer das neue Regionalentwicklungsgesetz vor
Foto: © Raimund Reiter
22 Sep 10:00 2017 von Redaktion Salzburg Print This Article

Das Begutachtungsverfahren zum Steiermärkischen Landes- und Regionalentwicklungsgesetz ist beendet und das Gesetz wurde als Regierungsvorlage in der heutigen (21.09.2017) Regierungssitzung einstimmig beschlossen. Das Regionalentwicklungsgesetz ist bis dato einzigartig in ganz Österreich und stellt die Zusammenarbeit von Land, Regionen und Gemeinden nach Schweizer und Baden-Württembergischem Vorbild auf ganz neue Beine. Insgesamt langten 23 Stellungnahmen ein, woraus einige Vorschläge und Ergänzungen im Gesetzesentwurf berücksichtigt und aufgenommen wurden. „Es freut mich, dass so viele Menschen und Institutionen in der Steiermark an der erfolgreichen Entwicklung unserer steirischen Heimat mitarbeiten wollen und hier wirklich gute Vorschläge eingebracht haben. Ich danke allen für das große Engagement und die guten Vorschläge. Natürlich haben wir einiges davon einfließen lassen. Erfolgreiche Regionalentwicklung geht am besten gemeinsam über alle Parteigrenzen hinweg", dankt Schickhofer allen Beteiligten, die eine Stellungnahme und damit Vorschläge eingebracht haben, allen voran natürlich auch dem Verhandlungsteam um Städtebundpräsident Bgm. Kurt Wallner, Gemeindebundpräsident Bgm. Erwin Dirnberger sowie den Klubobleuten Hannes Schwarz und Karl Lackner.

Die wesentlichen Änderungen sind zum einen die Verankerung der BürgerInnenbeteiligung als zentrale Aufgabe in den Regionen. Insgesamt stehen jährlich mehr als 12 Millionen Euro (werden jährlich valorisiert) für Regionalentwicklungsprojekte zur Verfügung. Es gibt weiters klare Kriterien zur Verteilung der Landesmittel auf die einzelnen Regionen. Außerdem werden weitere Organisationen in die regionalen Gremien aufgenommen (Gleichstellungsbeauftragte in der Regionalversammlung, Bezirkshauptleute und ÖGB im Regionalvorstand). Die Erstellung der Landesentwicklungsstrategie erfolgt unter Einbindung der Ressorts sowie unter Berücksichtigung verschiedener sektoraler Strategien. Außerdem dienen die bestehenden Strategien (Landesentwicklungsleitbild und Regionale Strategien) bis zur Fertigstellung der jeweils neuen als Basis. Denn bereits jetzt laufen mehr als 400 Projekte.

Der Gesetzesvorschlag wurde in der heutigen (21.09.2017) Regierungssitzung beschlossen und kommt damit in den Ausschuss im Landtag. Mit 1.1.2018 soll das Gesetz in Kraft treten. „Jetzt geht's darum, mit allen Steirerinnen und Steirern die regionalen Zukunftsbilder für die nächsten 15 Jahre zu zeichnen", lädt Schickhofer abschließend alle Steirerinnen und Steirer ein, die Zukunft aktiv zu gestalten.









Quelle: Land Steiermark



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