Steiermark: Brauchtumsfeuer zweimal jährlich erlaubt

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Steiermark
22 Mär 07:21 2018 von Redaktion Vorarlberg Print This Article

Verbrennen von Abfällen wird mit Geldstrafen sanktioniert

Maximal zwei Mal im Jahr sind sogenannte Brauchtumsfeuer in den Feinstaubsanierungsgebieten erlaubt: Am Ostersamstag und am 21. Juni zur Sonnenwende. Ingrid Winter, Leiterin des Referates Abfallwirtschaft und Nachhaltigkeit beim Land Steiermark: „Für Brauchtumsfeuer dürfen ausschließlich nur trockene biogene Materialien wie zum Beispiel Strauch- und Baumschnitt verbrannt werden. Es darf zu keiner Rauch- oder Geruchsentwicklung kommen. Ansonsten gilt ein ganzjähriges Abbrennverbot." Biogene Materialien gehören grundsätzlich in den Biomüll oder in die Einzel- bzw. Gemeinschaftskompostierung.

Ein ausnahmsloses Verbot von Brauchtumsfeuern gilt in Graz. In einzelnen Gemeinden gibt es Einschränkungen für das Entfachen von Brauchtumsfeuern. Welche das sind, können auf der Website www.abfallwirtschaft.steiermark.at nachgelesen werden. In diesen Gemeinden obliegt die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Ablauf der Gemeinde. Veranstaltet die Gemeinde das Brauchtumsfeuer nicht selbst, darf sie sich hierfür auch eines Vereines oder einer Organisation als Veranstalter bedienen. Die Gemeinde hat dieses Brauchtumsfeuer bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft anzumelden.

Brauchtumsfeuer dürfen auf keinen Fall zur Entsorgung brennbarer Abfälle missbraucht werden. Das Verbrennen von Abfällen (wie zum Beispiel Kunststoffe, Dachpappe, Autoreifen, Sperrmüll, verleimte und lackierte Hölzer) im Freien oder in Feuerstätten, die dafür nicht ausdrücklich behördlich genehmigt sind, ist strengstens verboten. Verbrennen von nicht geeigneten Materialien und das Verbrennen außerhalb der vorgesehenen Brauchtumstage (Karsamstag sowie zur Sonnwendfeier am 21. Juni) wird von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu 3630 Euro gemäß Bundesluftreinhaltegesetz bestraft. Die Strafhöhe beim gesetzwidrigen Verbrennen von Abfällen beträgt bis zu 41.200 Euro.


Quelle: Land Steiermark



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