Stadt Salzburg: Winterdienst hat lange Nacht hinter sich

Slide background
Stadt Salzburg
Slide background
Stadt Salzburg
03 Jän 12:15 2017 von Redaktion Salzburg Print This Article

100 Mann mit 50 Fahrzeugen im Einsatz – seit 7 Uhr Früh ist Handarbeit gefordert

Der Schneefall war angekündigt, am Montag, 2. Jänner, 18 Uhr, verließen 14 Streufahrzeuge den Bauhof der Stadt (Ressort: Baustadträtin Barbara Unterkofler). Ihr erster Auftrag: die Fahrbahnen der Öffis sowie die Hauptstraßen zu sichern. Um 1 Uhr Früh hieß es schließlich Einsatz für die ganze Mannschaft. Ab nun waren zusätzlich 17 private Partner der Stadt mit Pflügen, teils mit Streufunktion, auf den Straßen unterwegs. Und während die Stadt schlief, hatten die rund 100 Männer bis 7 Uhr die Straßen für den Früh-Verkehr bestens präpariert.


Die Schneeräumung erfolgt stets nach einer festgelegten Prioritätenliste. Zuerst werden die Obusstrecken von Schnee und Eis befreit sowie die Hauptstraßen (Bundes- und Landesstraßen) mit Splitt bestreut. Danach stehen Nebenstraßen, Fußgängerzonen, Bergstrecken (Mönchsberg, Kapuzinerberg, Heuberg, Kühberg) und die Geh- und Radwege auf dem Programm.

Aus Umweltschutzgründen kommt nur auf den Obusstrecken Salz zum Einsatz. Bewährt hat sich dabei die Feuchtstreuung: Salz und Wasser werden zu Sole gemischt, die insbesondere an exponierten Stellen zum Einsatz kommt. Damit kann schneller und dauerhafter enteist werden. Drei städtische Lkw sind mit den nötigen Mischanlagen ausgerüstet. Verwendet wird rückstandsfreies Siedesalz, das sich durch besondere Reinheit auszeichnet und mithilft, die Staubbelastung in der Stadt gering zu halten.

Nun müssen Straßenränder, Wege, Brücken, Stiegen und vieles mehr von den Bauhof-Mitarbeitern händisch freigeschaufelt und mit Splitt bestreut werden, um zu verhindern, dass hier Eis oder harte Schnee-Brocken die Sicherheit gefährden. Eine extrem kräfteraubende Tätigkeit, wie alle wissen, die selbst schaufeln müssen. Und das sind gar nicht so wenige: Denn bei Schneefall ist nicht nur die Stadt Salzburg zur Schneeräumung verpflichtet, auch Private müssen den gesetzlichen Bestimmungen nachkommen. Laut § 93 StVO haben EigentümerInnen von Liegenschaften dafür zu sorgen, dass zwischen 6 Uhr und 22 Uhr der Gehsteig in der gesamten Breite entlang des Grundstücks gereinigt und bei Schnee und Eis bestreut ist. Wenn kein Gehsteig vorhanden ist, ist die angrenzende Straße in der Breite von einem Meter vom Eigentümer zu betreuen.


Quelle: Stadt Salzburg



  Markiert "tagged" als:
  Kategorien:
Redaktion Salzburg

Redaktion Tennengau

Weitere Artikel von Redaktion Salzburg