Singvögel nicht für Vogelgrippe empfänglich

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Foto: Land Salzburg/Landespressebüro
15 Mär 14:00 2017 von Redaktion Vorarlberg Print This Article

Bisher im Land Salzburg fünf Fälle von Vogelgrippe festgestellt

Die Rückkehr der Singvögel aus ihren Winterquartieren ist im vollen Gange. „Trotzdem erhöht sich damit nicht das Risiko der Ausbreitung der Vogelgrippe (H5N8), da Singvögel dafür praktisch nicht empfänglich sind“, betonte Landesveterinär Josef Schöchl heute, Mittwoch, 15. März. „Daher brauchen verendet aufgefundene Singvögel auch nicht zur Untersuchung eingesendet werden, sondern können direkt entsorgt werden“, so Schöchl.

Wasservögel, wie Enten, Gänse, Schwäne oder Möwen, sind hingegen für die H5N8 empfänglich. Verendet aufgefundene Wasser- und Greifvögel sind somit weiterhin der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden, die dann die Einsammlung und weitere Untersuchung veranlasst.

Bisher wurden im Land Salzburg fünf Fälle von Vogelgrippe festgestellt, zuletzt am 9. Februar 2017 bei einer Reiherente am Mattsee. In ganz Österreich sind es mehr als 150 Fälle.

Nach wie vor Stallpflicht für Geflügel

Nach den Vogelgrippe-Fällen gilt eine österreichweite Stallpflicht für Geflügel. Ziel dieser Maßnahmen ist es, eine Ansteckung des hochempfänglichen Hausgeflügels durch Wildvögel bestmöglich zu verhindern. Und es gelten nach wie vor die Maßnahmen nach der Geflügelpest-Verordnung.


Quelle: Land Salzburg



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