Seckau: Hausbesitzer, Nachbar und Polizisten mit Axt bedroht

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Foto: Verhaftung / Symbolbild
04 Jul 16:31 2017 von Redaktion Vorarlberg Print This Article

Ein 53-Jähriger aus dem Bezirk Murtal bedrohte Samstagnachmittag, 1. Juli 2017, seinen ehemaligen Wohnungsvermieter mit einer Axt und einem Messer. Der 60-jährige Wohnungsvermieter aus dem Bezirk Murtal wurde leicht verletzt.

Vor rund zwei Monaten hatte der 53-Jährige die Kündigung seiner Wohnung durch den 60-Jährigen erhalten. Bereits Anfang Juni 2017 war es deshalb zu einem ersten Konflikt zwischen den beiden Beteiligten gekommen. Damals bedrohte der 53-Jährige seinen Wohnungsvermieter mit einer Zaunlatte.

Am 1. Juli 2017, gegen 14.30 Uhr, wollte der 60-Jährige bei dem vermieteten Gebäude die Heizung auf Sommerbetrieb umstellen und ging dazu in den Heizraum. Der Tatverdächtige folgte dem Vermieter in den Heizraum, bedrohte ihn mit einer Axt und versuchte mit einem Messer in Richtung Oberkörper des 60-Jährigen zu stechen. Durch eine Abwehrbewegung gelang es dem 60-Jährigen das Messer abzulenken. Er erlitt durch den Angriff jedoch eine oberflächliche Schnittwunde.

Der Tatverdächtige ließ vom Vermieter ab und begab sich zu seinem Postkasten. Mit der Axt schlug er auf seinen Postkasten ein und beschädigte diesen erheblich. Auch andere Postkästen wurden beschädigt. Einen zufällig vorbeikommenden Nachbarn bedrohte er auch mit der Axt und beschimpfte diesen auf das Gröbste.

Beim Eintreffen der zuvor verständigten Polizisten bemerkten diese den Tatverdächtigen vor dem Haus. Als er die Polizisten wahrnahm, bedrohte er auch diese mit der Axt und deutete Hiebe gegen die Beamten an. Da sich der 53-Jährige nicht beruhigen ließ, setzten die Beamten ihren Pfefferspray ein. Bei der darauf vorgenommenen Festnahme wehrte sich der Verdächtige durch Tritte gegen die Polizisten und bedrohte sie und ihre Angehörigen mit dem Umbringen.

Bei der Amtshandlung wurden weder die Polizisten noch der Festgenommene verletzt.

Der 53-Jährige wurde in die Justizanstalt Leoben eingeliefert.


Quelle: LPD Burgenland



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