Schwer kranke Frau durch missglückte Neuregelung des Pensionsvorschusses vor dem Nichts

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31 Okt 11:18 2014 von S. C. Print This Article

Wer jahrzehntelang Sozialversicherungsbeiträge gezahlt hat, dürfe im Krankheitsfall nicht ohne soziale Absicherung dastehen, kritisiert AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer

LINZ. Wieder ist die Arbeiterkammer Oberösterreich mit einem Härtefall konfrontiert, der auf der missglückten Neuregelung des Pensionsvorschusses beruht. Eine psychisch kranke Frau steht vor der Entscheidung: Entweder sie bricht ihre Behandlung ab, oder sie steht völlig ohne soziale Absicherung da.

„Krankheit darf nicht in die Armutsfalle führen. Diese Regelung muss endlich repariert werden“, fordert AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.


Eine 45-jährige Innviertlerin leidet seit ihrer Scheidung an Depressionen und Angstzuständen. Die Firma, in der sie in der Buchhaltung gearbeitet hat, hat sie gekündigt. Seit vielen Monaten ist die Frau wegen ihrer psychischen Beschwerden in Behandlung. Jetzt bekommt sie kein Krankengeld mehr. Ihr Pensionsantrag wurde abgelehnt.


Dagegen klagt die AK vor dem Sozialgericht. Früher hätte die Frau bis zur endgültigen Klärung des Pensionsantrags einen Pensionsvorschuss bekommen, seit der Neuregelung nicht mehr. Die Neuregelung des Pensionsvorschusses sei missglückt, kritisiert AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer. Wer jahrzehntelang Sozialversicherungsbeiträge gezahlt habe, dürfe im Krankheitsfall nicht ohne soziale Absicherung dastehen.



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