Schramböck: Genehmigungsfreistellungsverordnung bringt mehr Freiheit für Unternehmen

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Bundesministerin Dr. Margarete Schramböck / BMDW / ChristianLendl
06 Jul 16:07 2018 von Redaktion Vorarlberg Print This Article

Novelle tritt am 7. Juli in Kraft - Rund 18.000 Betriebe profitieren

Wien (BMDW) - „Morgen, am 7. Juli 2018, tritt die Novelle zur 2. Erweiterung der Genehmigungsfreistellungsordnung in Kraft. Wir entlasten damit unsere heimischen Unternehmerinnen und Unternehmer und geben ihnen mehr Raum zum Wirtschaften“, so Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Margarete Schramböck. Mit der Erlassung der 2. Genehmigungsfreistellungsverordnung (2015) wurde ein erster Schritt gesetzt, mit dem ungefährliche Betriebsanlagen von der gewerberechtlichen Betriebsanlagengenehmigungspflicht ausgenommen worden sind. Angesichts der positiven Erfahrungen der Praxis, die das jährliche Aufkommen an Betriebsanlagenverfahren um ca. 2.800 Fälle vermindert hat, wird die Genehmigungsfreistellungsverordnung um neue Betriebsanlagenarten und Anwendungsbereiche erweitert werden.

18.000 Betriebe profitieren von Deregulierungsmaßnahme

Künftig werden Einzelhandelsbetriebe mit einer Betriebsfläche von bis zu 600 Quadratmeter (bisher 200 Quadratmeter), Schneidereien mit haushaltsüblichen Nähmaschinen, Beherbergungsbetriebe mit einer Betriebsfläche von bis zu 600 Quadratmeter mit höchstens 30 Gästebetten, Dentalstudios, Betriebsanlagen innerhalb einer Eisenbahnanlage, Flugplatz, Häfen oder Krankenanstalten oder etwa Betriebsanlagen von einzelnen Gewerbetreibenden innerhalb einer genehmigten Gesamtanlage mit einer Betriebsfläche von 400 Quadratmeter keine Genehmigung für den Betrieb der Anlage brauchen. Insgesamt profitieren davon rund 18.000 heimische Betriebe.

Mit der Neugestaltung der Verordnung entfallen rund 1.000 Neugenehmigungsverfahren pro Jahr. Das bringt den heimischen Unternehmen sowie den vollziehenden Behörden Einsparungen von etwa 5 Millionen Euro jährlich. „Die Erweiterungen bei der Genehmigungsfreistellungsverordnung sind richtungsweisende Maßnahmen für einen modernen Wirtschaftsstandort. Das ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Entbürokratisierung“, sagt die Wirtschaftsministerin.


Quelle: Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW)



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