Salzburger Polizei zu den Änderung des Versammlungsrechts

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Symbolbild: Polizei
08 Feb 21:16 2017 von Redaktion Vorarlberg Print This Article

Änderung des Versammlungsrechts ist nötig. Klare Vorgaben werden für mehr Rechtssicherheit sorgen.

Die Kundgebungs- und Versammlungsbereitschaft der Bürgerinnen und Bürger, ihre Anliegen öffentlich zu vertreten, ist in den vergangenen Jahren auch in Salzburg gestiegen.Seit dem Jahr 2012 bis heute fanden über 800 angemeldete Versammlungen statt.

„Hier gibt es Handlungsbedarf, klare Vorgaben im Sinne der Wahrung der Meinungsfreiheit zu schaffen um allen Beteiligten, sowohl Kundgebungsbefürwortern als auch Kundgebungsgegnern die ungestörte Abhaltung angezeigter Versammlungen zu ermöglichen,“ so Landespolizeidirektor Dr. Franz Ruf.

Allein die Änderung der Anmeldefrist auf 72 Stunden vor der beabsichtigten Versammlung wird als absolut notwendig erachtet und schafft notwendige Zeit, um vorsorglich Vorbereitungen für die Kundgebungsteilnehmer auf beiden Seiten treffen zu können.

Durch die Einführung einer Schutzzone, wodurch zwischen Gegendemonstrationen ein Abstand von 150 Metern vorgeben werden kann, wird Klarheit und Rechtssicherheit geschaffen. Eine Vorgabe, die nicht als Einschränkung zu sehen ist, sondern ganz deutlich zum Schutze für alle Beteiligten ist. Es geht darum, dass Recht eines jeden auf sein Versammlungsrecht in einem sicheren Rahmen zu ermöglichen- seine Versammlungsfreiheit ungestört ausüben zu können.

„Die Erlassung einer Schutzzone im Sinne des vorgeschlagenen neuen Versammlungsgesetzes wäre in Salzburg durchaus bereits mehrfach hilfreich gewesen“, so Franz Ruf. Gerade im Zusammenhang mit Abtreibungsgegnern und Abtreibungsbefürwortern („1000 Kreuze Marsch“) kam es immer wieder zu Zusammenstößen von zwei verschiedenen Kundgebungen.

Abtreibungsgegner meldeten verschiedensten Stegen, Brücken oder Straßenkreuzungen Versammlungen an, welche durch die eigentliche und genehmigte Versammlungsroute verlaufen sollten und störten damit die andere Versammlung.

Bei diesen Demonstrationen kam es immer wieder zu direkten Störaktionen zwischen den unterschiedlichen Versammlungen. Bei derartigen Konfrontationen der Gruppen auf der Staatsbrücke mussten schließlich auch freiheitsbeschränkende Maßnahmen ergriffen werden.

„Durch eine klare gesetzliche Regelung im Sinne einer Schutzzone könnten derartige, sehr aufwändige Verfahren vor den Gerichten vermieden werden und würde eine solche klare gesetzliche Regelung Rechtssicherheit bereits im Vorfeld bieten“, so der Landespolizeidirektor für Salzburg.

Im Zusammenhang mit Versammlungen ist es auch immer wieder eine Herausforderung, den ungestörten Zugang und die Zufahrt bei einem Krankenhaus freizuhalten. Es ist dies immer ein Sammelort bzw. Kundgebungsort.

Daher kann man dem Vorschlag des Bundesministers per Verordnung die Abhaltung von Versammlungen für bestimmte Zeiten und an gewissen Orten zu untersagen, nur positiv gegenüber stehen.

Gerade bei Anmeldungen von Versammlungen während des Salzburger Christkindlmarktes oder des Rupertikirtages geht der Vorschlag, die Abhaltung von Demos per Verordnung für eine bestimmte Zeit und an gewissen Orten zu untersagen, in die Richtung, dass nicht jeder Einzelfall in einem allfälligen Untersagungsverfahren geprüft werden muss.

Auch bei Spontankundgebungen am Platzl, in der Salzburger Innenstadt, und im Bereich der Linzergasse, gab es immer wieder Probleme. Geschäftstreibende äußerten immer wieder ihren Unmut über Versammlungen, andererseits wurden Passanten, Besucher und Kunden unverhältnismäßig gestört, indem sie nicht problemlos oder ungehindert diese Bereiche queren konnten. Oftmals führte dies zu Beschwerden in der zuständigen Polizeiinspektion.

Selbiges Problem, dass der Fußgängerverkehr zum Erliegen kam oder auch ein Ausweichen von Fußgängern auf die Fahrbahn nötig machte ist an den verschiedenen Brückenköpfen bekannt.

Immer wieder kommt es vor, dass kein Verantwortlicher vor Ort für die Behörden greifbar ist. Dies erschwert eine Interaktion mit den Kundgebungsteilnehmern. Um eben das Versammlungsrecht auf allen Seiten zu gewährleisten und bestmöglich zu sichern, bedarf es eines Ansprechpartners. Diese verstärkte Verantwortung des Versammlungsleiters und die Erweiterung des Kreises der Personen, die als Versammlungsleiter in die Verantwortung genommen werden können, unterstreicht die Wichtigkeit und das Bewusstsein, hier im Bereich der Versammlungsfreiheit Klarheit und Transparenz auf allen Seiten zu zeigen.

Die angedachten Änderungen sind von der Salzburger Polizei im Sinne der Versammlungsfreiheit nur zu begrüßen und schaffen durch klare Vorgaben eine höhere Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger.


Quelle: LPD Salzburg



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