Salzburger Forderung zur Finanzierung von Lehrpraxen kommt bundesweit

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Foto: LMZ/Neumayr
12 Feb 18:00 2018 von Redaktion Vorarlberg Print This Article

Stöckl: Bund übernimmt 25 Prozent der Ausbildungskosten / Lehrpraxenmodell in Salzburg bereits im Betrieb

Für die Finanzierung von Lehrpraxen für die Allgemeinmedizin zeichnet sich jetzt endlich eine österreichweit einheitliche Lösung ab: Nachdem Salzburg mehrmals urgiert und darauf gedrängt hat, haben jetzt alle Bundesländer für den Zeitraum 2018 bis 2020 einem fixen Finanzierungsschlüssel zugestimmt. "Der Mangel an Allgemeinmedizinern betrifft ja nicht nur Salzburg, sondern auch die anderen Bundesländer. Deshalb braucht es hier einheitliche Mittel und Wege statt Insellösungen", so Landeshauptmann-Stellvertreter Christian Stöckl.

Bundesweit wird nun die Salzburger Forderung zur Finanzierung von Lehrpraxen umgesetzt. Jetzt übernimmt der Bund 25 Prozent der Ausbildungskosten (gedeckelt mit vier Millionen Euro für drei Jahre), die Länder und die Sozialversicherungen tragen jeweils 32,5 Prozent und zehn Prozent übernimmt der Inhaber der Lehrpraxis. Formal notwendig ist noch ein Beschluss der Bundes-Zielsteuerungskommission.

"Ich bin sehr froh, dass es jetzt endlich zu dieser bundeseinheitlichen Lösung bei der Finanzierung der Lehrpraxen für die Allgemeinmedizin kommen wird, für die ich mich schon seit längerer Zeit stark gemacht und die ich immer wieder eingefordert habe", so Stöckl.

Salzburg war schon in der Vergangenheit bei der Finanzierung von Lehrpraxen Vorreiter. Unabhängig von der jetzt kommenden bundeseinheitlichen Lösung gemeinsam mit der Salzburger Ärztekammer und der Salzburger Gebietskrankenkasse wurde das Salzburger Modell bereits umgesetzt. "Damit war schon im Herbst des vergangenen Jahres gesichert, dass wir in Salzburg auch im laufenden Jahr allen interessierten Ärztinnen und Ärzten einen Platz in einer Lehrpraxis garantieren können", so Stöckl.

Lehrpraxis bietet wichtige Ausbildung in der Allgemeinmedizin

Die Lehrpraxis bietet in Ausbildung stehenden Ärztinnen und Ärzten die Möglichkeit, nach der 27-monatigen Praxis in einem Krankenhaus sechs Monate in einer allgemeinmedizinischen Praxis mitzuarbeiten. Dabei können sie von einer Hausärztin bzw. einem Hausarzt jene für das Fach relevanten Inhalte kennenlernen und sich aneignen, die im Krankenhaus oft zu kurz kommen. "Daher ist es doppelt wichtig, dass die Finanzierung der Lehrpraxen gesichert ist. Einerseits für diejenigen, die derzeit noch freiwillig in eine Lehrpraxis wollen und sich möglicherweise der Allgemeinmedizin erhalten bleiben, andererseits für jene, für die eine Lehrpraxis dann verpflichtend sein wird", so Stöckl. Ab Mitte 2018 kommen die ersten Ärztinnen und Ärzte, die ihre Ausbildung nach der neuen Ärzte-Ausbildungsordnung absolvieren, in die verpflichtende Lehrpraxis.


Quelle: Land Salzburg



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