Salzburger Finanzskandal: EU bestraft Österreich mit 26,8 Millionen Euro

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Foto: Copyright ungeklärt / Land Sbg.
09 Mai 07:00 2018 von Redaktion Salzburg Print This Article

Entscheidung stößt bei Stöckl auf Unverständnis: An Österreich wird wegen eines Kriminalfalls ein völlig überzogenes Exempel statuiert

Auf völliges Unverständnis stößt bei Finanzreferent Landeshauptmann-Stellvertreter Christian Stöckl die EU-Finanzstrafe gegen die Republik Österreich in der Höhe von 26,8 Millionen Euro wegen falscher Schuldendarstellungen des Landes Salzburg für die Jahre 2012 und 2013. "Durch die unrichtigen und nach der Aufdeckung des Finanzskandals korrigierten statistischen Datenmeldungen an Eurostat ist weder der Republik Österreich noch der EU ein Schaden entstanden. Der Finanzskandal ist ein Kriminalfall, den es in dieser Form noch nie gegeben hat und durch den dem Land Salzburg ein enormer finanzieller Schaden entstanden ist. Ich habe absolut kein Verständnis dafür, dass hier die EU an Österreich wegen des Salzburger Finanzskandals ein Exempel statuiert", betonte Stöckl heute.

"Griechenland hat mit seinem unvorstellbaren Finanzchaos die ganze EU gefährdet und wurde dafür zum Dank mit 'zig' Milliarden Euro gerettet. Viele EU-Staaten wie etwa Frankreich, Spanien oder Portugal haben den Verstoß gegen den Stabilitätspakt zur Regel gemacht und kommen ungeschoren davon. Wir haben den Finanzskandal penibel aufgearbeitet und die entsprechenden Konsequenzen gezogen und werden jetzt dafür hart bestraft. Das versteht niemand", so Stöckl weiter.

Die EU-Kommission hat im Mai 2016 wegen des Salzburger Finanzskandals eine formelle Untersuchung im Zusammenhang mit der Budgetstatistik eingeleitet. Hintergrund waren unrichtige bzw. verspätete Schuldenangaben aufgrund des Finanzskandals. Im Februar 2017 hat die EU-Kommission eine Geldbuße in der Höhe von 29,8 Millionen Euro für die Republik Österreich vorgeschlagen, die nunmehr auf 26,8 Millionen Euro reduziert wurde.

Sobald die Strafzahlung durch die EU formal abgesegnet ist, muss laut Stöckl gemeinsam mit dem Bund geklärt werden, ob dagegen beim Europäischen Gerichtshof berufen wird. "Und falls die Geldstrafe in dieser Höhe fällig wird und der Bund an Salzburg Regressforderungen stellt, werden wir mit dem Bund Gespräche führen und über eine allfällige Aufteilung verhandeln", stellt Stöckl klar.


Quelle: Land Salzburg



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