Salzburger: Erhalt des Bargeldes in Verfassung aufnehmen

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Foto: Geld / Symbolbild
01 Jun 06:00 2017 von Redaktion Salzburg Print This Article

Bei den Ausschussberatungen des Salzburger Landtags wurden heute, Mittwoch, 31. Mai, folgende Tagesordnungspunkte behandelt:

Zunächst behandelte der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss eine Vorlage der Landesregierung betreffend ein Gesetz, mit dem das Salzburger Berufs-qualifikationen-Anerkennungsgesetz erlassen wird und das Salzburger Landes-Beamtengesetz 1987, das Landes-Vertragsbedienstetengesetz 2000, das Magistrats-Bedienstetengesetz, das Salzburger Gemeindebeamtengesetz 1968, das Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 2001, das Salzburger Gleichbehandlungsgesetz, das Salzburger Kinderbetreuungsgesetz 2007, das Salzburger Tierzuchtgesetz 2009, das Salzburger Pflanzenschutzmittelgesetz 2014, die Salzburger Land- und Forstwirtschaftliche Berufsausbildungsordnung 1991, das Jagdgesetz 1993, das Berufsjägergesetz, das Fischereigesetz 2002, das Salzburger Schischul- und Snowboardschulgesetz, das Salzburger Bergsportführergesetz, das Fiakergesetz, das Salzburger Allgemeine Landesdienstleistungsgesetz, das Salzburger Höhlengesetz, das Salzburger Gemeindesanitätsgesetz 1967, das Salzburger Kinder- und Jugendhilfegesetz und das Salzburger Sozialbetreuungsberufegesetz geändert werden (Salzburger EU-Berufsanerkennungs-Anpassungsgesetz 2017). Die Vorlage wurde einstimmig angenommen.

Mit den Stimmen von ÖVP, Grüne, FPS und LAbg. Otto Konrad (ohne Klub) gegen die der SPÖ beschloss der Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Lebensgrundlagen einen ÖVP-Antrag betreffend die Teilnahme an der öffentlichen Konsultation der Europäischen Kommission zur Einführung von Obergrenzen von Bargeldzahlungen. Dazu beschloss der Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Lebensgrundlagen mit den Stimmen von ÖVP, FPS und LAbg. Otto Konrad (ohne Klub) gegen die der SPÖ und der Grünen weiters einen Antrag, in dem die Landesregierung beauftragt wird, die Bundesregierung aufzufordern, den Erhalt des Bargeldes als Verfassungsbestimmung aufzunehmen.

Weiters beschloss der Bildungs-, Schul-, Sport- und Kulturausschuss hinsichtlich Punkt 1 mit den Stimmen von ÖVP, Grüne, FPS, LAbg. Marlies Steiner-Wieser (ohne Klub) und LAbg. Otto Konrad (ohne Klub) gegen die der SPÖ sowie hinsichtlich der Punkte 2 und 3 mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, Grüne, FPS und LAbg. Otto Konrad (ohne Klub) gegen die der LAbg. Marlies Steiner-Wieser (ohne Klub) folgenden Antrag:

Die Landesregierung wird aufgefordert, erstens mit Herbst 2017 verstärkt über die Unterstützungsmöglichkeit durch den Kinderbetreuungsfonds zu informieren und dem Landtag bis 1. Februar 2018 einen Überblick über das Ergebnis zu geben und zweitens unverzüglich mit dem Bund in Verhandlungen zu treten, damit das kostenfreie halbtägige und verpflichtende Kinderbetreuungsjahr für Fünfjährige sowie dessen Finanzierung über das Kinderbetreuungsjahr 2017/2018 hinaus sichergestellt ist sowie drittens zu berechnen, welche Kosten für Bund, Land und Gemeinden im Fall eines vollständig kostenfreien Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsangebots ab dem dritten Lebensjahr zu erwarten sind und dem Landtag darüber bis 31. Dezember 2017 zu berichten.

Diesem Tagesordnungspunkt ging ein SPÖ-Antrag betreffend Gratis-Kindergarten für Dreijährige im Bundesland Salzburg voraus.

Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss beschloss weiters mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, Grüne und LAbg. Otto Konrad (ohne Klub) gegen die der FPS einen Antrag, in dem die Landesregierung ersucht wird, erstens die rechtlichen Rahmenbedingungen der von der Landeshauptstadt Salzburg angedachten flächendeckenden Parkraumbewirtschaftung, vor allem in Hinblick auf das Salzburger Parkgebührengesetz, zu prüfen und dem Landtag bis 30. September 2017 zu berichten sowie zweitens bei einer schrittweisen Ausdehnung der parkraumbewirtschafteten Fläche durch die Stadt Salzburg gemeinsam mit der Stadt Salzburg in einer eng abgestimmten Vorgangsweise an attraktiven und leistbaren Alternativangeboten zum Individualverkehr sowohl für innerstädtische Pendlerinnen und Pendler als auch für die Ein- und Auspendlerinnen und -pendler sowie für Touristen zu arbeiten und dem Landtag darüber regelmäßig zu berichten.

Diesem Tagesordnungspunkt ging ein FPS-Antrag betreffend die flächendeckende Parkraumbewirtschaftung in der Stadt Salzburg voraus.

Einstimmig beschloss der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss einen gemeinsamen Antrag zur Umsetzung von Empfehlungen der Enquete-Kommission zur Vorbereitung neuer Mittel der Teilhabe, Mitbestimmung und direkten Demokratie für Salzburgs Bürgerinnen und Bürger betreffend die gesetzliche Umsetzung einer verpflichtenden öffentlichen Befragung von Kandidatinnen und Kandidaten zu einer Mitgliedschaft in der Landesregierung durch den Landtag .

Ebenfalls einstimmig nahm der Finanzüberwachungsausschuss den Tätigkeitsbericht des Landesrechnungshofs für das Jahr 2016 zur Kenntnis.

Die Ausschussberatungen endeten um 17.10 Uhr. Die Sitzungen des Plenums des Salzburger Landtags sowie der Ausschüsse können live im Internet mitverfolgt werden. Die Statements der Abgeordneten und die Diskussionsbeiträge zu den einzelnen Tagesordnungspunkten stehen unmittelbar danach auf Abruf zum Nachhören und Nachsehen bereit.


Quelle: Land Salzburg



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