Salzburg: Verordnung kundgemacht

Slide background
Foto: LMZ/Otto Wieser
21 Jän 22:00 2017 von Redaktion Vorarlberg Print This Article

Änderung der Westautobahn-Geschwindigkeitsverordnung 2015 / Online im Rechtsinformationssystem des Bundes abzurufen

Das Salzburger Landesgesetzblatt Nummer 5, Jahrgang 2017, wurde heute, Freitag, 20. Jänner, im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) kundgemacht.

Es handelt sich dabei um eine Verordnung, mit der die Änderung der Westautobahn-Geschwindigkeitsverordnung 2015 kundgemacht wird. Die Änderung war notwendig, da im Zusammenhang mit der Sanierung des Lieferinger Tunnels die Überkopfanzeiger zur Anzeige des flexiblen Tempolimits örtlich etwas versetzt wurden.

Alle Ausgaben des Landesgesetzblattes werden zentral im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) veröffentlicht und können auch nur dort abgerufen werden. Über neu kundgemachte Landesgesetzblätter informiert ein Newsletter, der kostenlos auf der Landes-Website abonniert werden kann.


Quelle: Land Salzburg



  Markiert "tagged" als:
  Kategorien:
Redaktion Vorarlberg

Redaktion Vorarlberg

Chefredakteur von Regionews Vorarlberg

Weitere Artikel von Redaktion Vorarlberg