Salzburg: Verordnung kundgemacht
Änderung der Westautobahn-Geschwindigkeitsverordnung 2015 / Online im Rechtsinformationssystem des Bundes abzurufen
Das Salzburger Landesgesetzblatt Nummer 5, Jahrgang 2017, wurde heute, Freitag, 20. Jänner, im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) kundgemacht.
Es handelt sich dabei um eine Verordnung, mit der die Änderung der Westautobahn-Geschwindigkeitsverordnung 2015 kundgemacht wird. Die Änderung war notwendig, da im Zusammenhang mit der Sanierung des Lieferinger Tunnels die Überkopfanzeiger zur Anzeige des flexiblen Tempolimits örtlich etwas versetzt wurden.
Alle Ausgaben des Landesgesetzblattes werden zentral im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) veröffentlicht und können auch nur dort abgerufen werden. Über neu kundgemachte Landesgesetzblätter informiert ein Newsletter, der kostenlos auf der Landes-Website abonniert werden kann.
Quelle: Land Salzburg
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