Salzburg: Stallpflicht für Geflügel auf das ganze Bundesland ausgeweitet
Vorbeugende Maßnahmen zum Schutz der heimischen Geflügelbestände
Seit November 2016 breitet sich die Geflügelpest (H5N8) ungebremst weiter in Europa aus. Insgesamt sind bereits 18 Staaten in Europa betroffen. Das geht aus aktuellen Daten des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen hervor. Daher wird ab jetzt "das Gebiet mit erhöhtem Geflügelpestrisiko" auf ganz Österreich ausgedehnt. "Dies bedeutet für das Bundesland Salzburg konkret, dass neben den schon bisher betroffenen Bezirken Salzburg-Umgebung und Stadt Salzburg, nun auch die Bezirke Hallein, St. Johann im Pongau, Zell am See und Tamsweg von den Schutzmaßnahmen, insbesondere der Stallpflicht von Geflügel, ab morgen betroffen sein werden", so Landesveterinärdirektor Josef Schöchl heute, Montag, 9. Jänner.
Hintergrund für diese Maßnahme ist das massive Auftreten von Geflügelpestfällen nicht nur bei Wildgeflügel, sondern auch bei Hausgeflügelbeständen in vielen Staaten Europas.
Zum Schutz der heimischen Geflügelbestände gemäß Geflügelpestverordnung sind folgende Maßnahmen zu treffen:
• Unterbringung in geschlossenen Haltungseinrichtungen, die zumindest nach obenhin abgedeckt sind;
• die Tränkung der Tiere darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser erfolgen;
• Reinigung und Desinfektion von Beförderungsmitteln, Ladeplätzen und Gerätschaften hat mit besonderer Sorgfalt zu erfolgen;
• die Tierhalter haben vermehrtes Augenmerk auf die Gesundheit der Bestände zu legen und allfällige Veränderungen (wie z.B. Rückgang der Legeleistung, Abfall der Futter- und Wasseraufnahme und erhöhte Sterblichkeit) umgehend dem betreuenden Tierarzt bzw. der Behörde zu melden.
"Bei der H5N8 handelt es sich ausschließlich um eine Tierseuche, Menschen sind bis dato nicht betroffen", betonte Schöchl abschließend.
Quelle: Land Salzburg
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