Salzburg: Stadtsenat mehrheitlich für korrigiertes, kürzeres Bettelverbot

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Foto: Bettlerin / Symbolbild
24 Okt 05:00 2017 von Redaktion Salzburg Print This Article

Nur NEOS und BL dagegen – Hofstallgasse nun mit berücksichtigt

Nach Beschluss im Gemeinderat am kommenden Mittwoch, wird das korrigierte und zeitlich verkürzte Bettelverbot in der Stadt Salzburg voraussichtlich am 2. November in Kraft treten. In der Stadtsenatssitzung am Montag, 23. Oktober 2017, sprachen sich nur NEOS und Bürgerliste gegen die vorgesehene neue Durchführungsverordnung zum Landessicherheitsgesetz (§ 29 Abs. 2) aus. Diese war nach einem entsprechenden Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes notwendig geworden.

Die nunmehrige Regelung berücksichtige saisonale Unterschiede und versuche einen einheitlichen Vollzug zu gewährleisten, heißt es im ergänzenden Amtsbericht. Die Abänderung in der Hofstallgasse sei mit der Landespolizeidirektion akkordiert. Betroffen von der Verordnung ist „Stilles Betteln“. Organisierte Formen, aggressives Betteln oder Betteln mit Kindern ist in Salzburg ohnehin verboten.

Hier ist stilles Betteln künftig von 11.00 Uhr bis 17.00 Uhr untersagt

- In der Linzergasse beginnend ab der Ecke Franz-Josef-Straße, ausgenommen den Bereich vor der Kirche St. Sebastian, sowie in einem angrenzenden 10 Meter Bereich des Cornelius Reitsamer Platzes
- In der Dreifaltigkeitsgasse, ausgenommen den Bereich vor der Kirche Hl. Dreifaltigkeit, sowie in einem angrenzenden 10 Meter Bereich in der Paris Lodron Straße, in der Bergstraße, in der Richard-Mayr-Gasse, im Königsgässchen und in der Lederergasse
- Am Platzl sowie in einem angrenzenden 10 Meter Bereich in der Steingasse
- In der Getreidegasse samt Durchgängen in Richtung Griesgasse und in Richtung Universitätsplatz
- In der Griesgasse altstadtseitig beginnend ab dem Eingang zu den Sternarkaden bis zur Staatsbrücke
- Am Hagenauerplatz, am Kranzlmarkt, in der Klampferergasse, am Alten Markt im 5 Meter Bereich entlang der Häuserfronten, in der Sigmund-Haffner-Gasse ausgenommen den Bereich vor der Franziskanerkirche, im Ritzerbogen sowie in der Churfürststraße, in der Judengasse, in der Brodgasse, in der Goldgasse
- In der Schanzlgasse, am Kajetanerplatz bergseitig sowie in der Kaigasse
- Auf der Staatsbrücke sowie in einem angrenzenden Bereich von 15 Metern um jeden Brückenkopf
- Am Makartsteg und am Müllnersteg, sowie in einem angrenzenden Bereich von 10 Metern um jeden Brückenkopf
- Am Kommunalfriedhof, am Friedhof Maxglan, am Friedhof Gnigl, am Friedhof Morzg, am Friedhof Aigen, am St. Sebastian-Friedhof sowie in einem angrenzenden Bereich von 10 Metern bei jedem Friedhofszugang
- In der Schumacherstraße von der Einfahrt zur Tiefgarage (Stadtbibliothek) bis zur Scherzhauserfeldstraße samt Vorplatz vor dem Objekt Neue Mitte Lehen.

Bettelverbot bei Veranstaltungen

In der Stadt Salzburg verboten ist das stille Betteln künftig auch am Herbert-von-Karajan-Platz über die Hofstallgasse bis zum Max-Reinhardt-Platz bergseitig während der Veranstaltungen zu Ostern und zu Pfingsten sowie während der Veranstaltungen ab der dritten Woche des Juli und im August eines Kalenderjahres (Festspiele) im Zeitraum von 16.00 Uhr bis 23.00 Uhr sowie an Freitagen in der Adventszeit im Zeitraum vom 17.00 Uhr bis 20.00 Uhr und an Samstagen und Sonntagen in der Adventzeit im Zeitraum von 13.00 Uhr bis 20.00 Uhr.

Nicht erlaubt ist es zudem: Auf dem Schrannenmarkt und dem Grünmarkt im Zeitraum von 07.00 bis 14.00 Uhr sowie am Rupertikirtag und am Christkindlmarkt Altstadt im Zeitraum von 10.00 bis 19.00 Uhr.


Quelle: Stadt Salzburg



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