Salzburg Stadt: „Parteipolitische Willkür“ bei Nein zu Mönchsberggarage

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Symbolbild: Stadt Salzburg
09 Jän 18:00 2017 von Redaktion Vorarlberg Print This Article

Akteneinsicht zeigt, wie Ressortchefin ihren Willen gegen Experten durchsetzte

Die Stadt Salzburg wird heute, Montag, 9. Jänner 2017, offiziell Beschwerde beim Land gegen den negativen Bescheid zum Ausbau der Mönchsberggarage einbringen. Zusätzliche Argumente für diese Beschwerde fand die Stadt nun direkt in dem Behördenakt beim Land: Dort ist die ungewöhnliche Art und Weise, wie die ressortzuständige Landeshauptmann-Stellvertreterin Astrid Rössler den negativen Bescheid „erarbeitet“ hat, haarklein dokumentiert. Schaden: „Hier wurde in einer Behördenangelegenheit bewusst parteipolitisch motivierte Willkür betrieben – das legt jedenfalls die Chronologie nahe, wie sie unser Anwalt jetzt bei der Einsicht in den Behördenakt beim Land gewonnen hat.“ Rössler sei es um jeden Preis darum gegangen, in der „glamourösen“ Causa Mönchsberggarage politisch das Gesicht zu wahren, kritisiert Schaden. Warum Landeshauptmann Wilfried Haslauer, an den sich die Stadt nach ersten Infos über die Vorgänge bei der Erlassung des negativen Bescheids bereits um Hilfe gewandt hat, für Rössler noch einen „Persilschein“ ausgestellt hat, ist für Schaden schleierhaft. Rechtlich ist für das Land die Lage nun recht „verzwickt“, nach der Beschwerde gegen den Bescheid ist nun in nächster Instanz jedenfalls das Landesverwaltungsgericht zuständig. Den Nachteil durch die verzögerte Bescheid-Erstellung hat die Stadt-Land-Gesellschaft Salzburger Parkgaragengesellschaft: Allein die indexbedingte Baukostensteigerung beträgt Monat für Monat einen mittleren fünfstelligen Euro-Betrag.

Chronologie des „Akts Mönchsberggarage“
• 15. November 2016: Besprechung zum Thema Mönchsberggarage bei Landeshauptmann-Stellvertreterin Astrid Rössler. Der für den Akt zuständige Beamte erläutert, warum die Genehmigung für die Teilabänderung des Flächenwidmungsplans zu erteilen ist. Rössler kündigt an, per Weisung einen negativen Bescheid erzwingen zu wollen.
• 25. November 2016: Rössler urgiert bei einer neuerlichen Besprechung den negativen Bescheid. Der zuständige Beamte erklärt, dafür eine Weisung zu benötigen, weil nach Beurteilung der zuständigen Fachabteilung des Landes eine Versagung rechtswidrig ist. Rössler regt an, die Weisung nicht im Akt zu protokollieren oder zumindest von der Akteneinsicht auszuschließen.
• 29. November 2016: Landeshauptmann-Stellvertreterin Astrid Rössler erlässt die Weisung, für das Garagen-Projekt einen negativen Raumordnungsbescheid zu erlassen.
• 2. Dezember 2016: Der negative Bescheid wird im Büro Rössler diskutiert. Die Ressortchefin ist mit seinem Inhalt unzufrieden und ordnet an, den Bescheid durch ihr Büro ohne weitere Befassung der Fachabteilung zu erstellen.


Quelle: Stadt Salzburg



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