Salzburg Stadt: Kontrollen der Schengenfahnder
Symbolbild: Polizei
Bei einer Personskontrolle in einem Internetcafe in der Stadt Salzburg stellten die Beamten der Schengenfahnung bei einem 42-jährigen Libyer den illegalen Aufenthalt im Bundesgebiet fest. Nach negativem Asylbescheid befand sich der Betroffene in der Frist zur freiwilligen Ausreise.
Zwei Aufenthaltsermittlungen für Gericht meldeten die Beamten bei einer 24-jährigen Salzburgerin. Gegen die Frau bestand ein aufrechter Vorführungsbefehl des Bezirksgerichtes Hall in Tirol. Die ausstehende Geldstrafe konnte die 24-jährige bezahlen. Sie wird angezeigt, da bei ihr eine geringe Menge Suchtgift gefunden wurde.
Quelle: LPD Salzburg
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