Salzburg-Stadt: Kanalbau und Beleuchtung - Indexangepasste Anliegerleistung 2018

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Symbolbild: Stadt Salzburg
27 Jun 15:00 2018 von Redaktion Salzburg Print This Article

Aus dem Bau-, Liegenschafts- und Betriebsausschuss der Stadt Salzburg

Der Bau-, Liegenschafts- und Betriebsausschuss der Stadt Salzburg unter dem Vorsitz von Gemeinderätin Hannelore Schmidt (SPÖ) befasste sich in seiner Sitzung am 26. Juni 2018 vor allem mit der Festsetzung der Durchschnittspreise laut Anliegerleistungsgesetz bei der Errichtung von Hauptkanälen, Hauskanalanschlüssen sowie der öffentlichen Straßenbeleuchtung.



Festsetzung des Durchschnittspreises 2018 aller Hauptkanäle (§ 11 Abs. 3 ALG) sowie der Hauskanalanschlüsse (§ 11 Abs. 4 ALG)

Bei der Errichtung von Hauptkanälen durch die Gemeinde haben Anrainer*innen Beiträge laut Anliegerleistungsgesetz (ALG) zu entrichten. Eine Voraussetzung für die Ermittlung des Kanalkostenbeitrages laut ALG ist der vom Gemeinderat festzusetzende Durchschnittspreis sowohl für alle Hauptkanäle als auch für die Errichtung der Hauskanalanschlüsse im Gemeindegebiet. Der letzte Beschluss erfolgte am 5.7.2017 (mit Wirksamkeit ab 1.10.2017) und ergab Kosten für den Längenmeter Hauptkanal von 1.721,20 € (brutto) und für die Errichtung des Hauskanalanschlusses im Bereich der öffentlichen Verkehrsfläche von 2.504,30 € (brutto).

Für die künftigen Durchschnittspreise sollte lediglich eine Anpassung der Kosten an den aktuellen Baukostenindex erfolgen. Ab dem 1.10.2018 wird damit der Durchschnittspreis aller Hauptkanäle im Gemeindegebiet mit 1.771,12 € (inkl. 10% Umsatzsteuer) sowie der Durchschnittspreis eines Hauskanalanschlusses mit 2.576,91 € (inkl. 10% Umsatzsteuer) festgesetzt. Nach dem Beschluss des Bauausschusses (gegen FPÖ) geht der Amtsbericht nun weiter in den Gemeinderat.



Öffentliche Straßenbeleuchtung: Anliegerleistung - Bestimmung des Zeitpunktes der Einrichtung

Laut Anliegerleistungsgesetz haben Eigentümer*innen der an Verkehrsflächen liegenden, zum Bauplatz erklärten Grundstücke bei der Errichtung der Straßenbeleuchtung je ein Viertel der Kosten einer durchschnittlichen Straßenbeleuchtungsanlage zu leisten.
Grundlage für die Berechnung des einmaligen Anliegerbeitrages ist die Feststellung des Preises per Längenmeter einer durchschnittlichen Straßenbeleuchtungsanlage im Gebiet der Stadt Salzburg durch den Gemeinderat. Für die Einhebung der Beiträge maßgeblich ist zudem der Zeitpunkt der Errichtung, der vom Bauausschuss festgelegt wird.

Von der Öffentlichen Beleuchtung (MA 6/04 Straßen- und Brückenamt) werden zur detaillierten Berechnung der Kosten die vielen höchst unterschiedlichen, durch den städtebaulichen Charakter entstehenden Mischformen berücksichtigt. Daraus ergibt sich für 2018 ein Meterpreis von € 189,96 (2015: € 180,20 per lfm). Die Steigerungsrate von 5,42 % begründet sich durch die Erhöhung der Lohnkosten (Baukostenindex 2015 ca. 2,3%, 2016 ca. 1,1%, 2017 ca. 1,1%), die geänderten Anlagenparameter und den Einsatz modernster Technik.

Der Bauausschuss (Gegenstimme FPÖ) hat dem Durchschnittspreis von 189,96 Euro per Längenmeter für die ab 1.8.2018 errichteten Straßenbeleuchtungsanlagen im Gemeindegebiet zugestimmt. Damit ergibt sich ein Anliegerbeitrag von € 47,49 pro Längenmeter angrenzender Grundstückslänge. Der Amtsbericht geht weiter in den Gemeinderat.



Ein dem Bauausschuss vorgelegter Amtsbericht der Öffentlichen Beleuchtung beinhaltet das derzeit unbeleuchtete Teilstück im unbenannten Verbindungsweg zwischen Bichlfeldstraße und Keltenweg (KG Liefering II). Dieses ist ca. 200 m lang und wird durch den Neubau als Radweg erschlossen. Im Zuge des Radwegebaus ergibt sich hier eine wirtschaftlich günstige Möglichkeit zur Errichtung der Beleuchtung, da dadurch die Kosten für die Tiefbauarbeiten entfallen. Um rund 10.000 Euro kann so eine normgerechte Straßenbeleuchtung mit 7 LED-Lichtpunkten mit mehrstufiger Nachtabsenkung installiert werden. Vom Bauausschuss wurde einstimmig bestimmt, dass hier vom 16.7.2018 an eine öffentliche Straßenbeleuchtung zu errichten ist.

Das zweite, ca. 60 m lange und derzeit provisorisch beleuchtete Teilstück befindet sich im unbenannten Verbindungsweg zwischen Versorgungshausstraße und Schulstraße. Aufgrund des Bauvorhabens Bildungscampus Gnigl ergibt sich eine kostengünstige Möglichkeit zur Errichtung einer Straßenbeleuchtung (ca. 4.000 Euro). Geplant ist hier eine normgerechte Straßenbeleuchtung mit zwei Lichtpunkten (LED Leuchten mit mehrstufiger Nachtabsenkung). Zeitpunkt der Errichtung ist der 18. Juni 2018. Auch hier fiel der Beschluss einstimmig.


Quelle: Stadt Salzburg



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