Salzburg: Rücksicht nehmen auf Brachvogel, Kiebitz und Co.

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Foto: Duty Holger
26 Mai 10:00 2017 von Redaktion Salzburg Print This Article

Rössler: Brütende Vögel und andere Arten schützen durch Beachten der Schutzgebietsregeln

Im Frühjahr und Frühsommer ist in den verschiedenen Salzburger Schutzgebieten die sensibelste Zeit des Jahres: Es ist die Brutsaison für zahlreiche seltene Vogelarten wie etwa Brachvogel, Kiebitz und Flussregenpfeifer.

"Daher ist es jetzt besonders wichtig, dass sich die Besucherinnen und Besucher an die in den Schutzgebieten geltenden Regeln halten, um ein Miteinander von Mensch und Natur zu ermöglichen", so Naturschutzreferentin Landeshauptmann-Stellvertreterin Astrid Rössler heute, Freitag, 26. Mai, anlässlich der laufenden Wochen der Artenvielfalt.

An den Seen im Flachgau befinden sich mehrere hochrangige Schutzgebiete, wie zum Beispiel das Natur- und Europaschutzgebiet Wenger Moor, das Naturschutzgebiet Trumerseen oder das Naturschutzgebiet Fuschlsee. In den Verlandungszonen der Seen – also den Gewässerzonen, die mit organischem Material aufgefüllt wurden – findet man ausgedehnte Feuchtwiesen und Niedermoore, in denen seltene Arten wie der Große Brachvogel oder die Bekassine brüten. Besonders wichtig ist hier die Einhaltung des Wegegebotes und der Leinenpflicht für Hunde. Nähert sich ein Mensch oder ein Hund den Nestern in den Wiesenflächen, fliegen die Altvögel auf und versuchen ihr Nest zu verteidigen. Das kostet die Eltern viel Energie und setzt die Jungvögel in einem so kalten und nassen Frühjahr wie heuer Kälte oder Fressfeinden wie dem Fuchs aus.

Im Naturschutzgebiet Blinklingmoos am Wolfgangsee besteht zum Schutz des Schilfgürtels und der darin brütenden Vögel ein Badeverbot. Ausgenommen sind das öffentliche Strandbad Waasbad und die Moosbachmündung. Die Bereiche mit Badeverbot sind als "Rote Zone – Schutz des Seeufers" deutlich gekennzeichnet.

Das Landschaftsschutzgebiet Wiestalsee wurde wegen seiner besonderen landschaftlichen Schönheit und wegen seiner Funktion als Erholungsraum für die Bevölkerung ausgewiesen. Die Regeln im Landschaftsschutzgebiet Wiestalsee sind allgemein gültige Regeln in der freien Landschaft: Landschaft sauber halten, Müll wieder mitnehmen, Vegetation nicht schädigen, kein Holz aus dem Wald mitnehmen, kein Feuer entzünden. Insbesondere in den heißen Sommermonaten ist die Gefahr eines Waldbrandes sehr hoch.

Im Europaschutzgebiet Tauglgries darf das Flussbett im zentralen Bereich von 1. April bis 31. Juli zum Schutz der dort brütenden Vögel, wie etwa des Flussregenpfeifers, nicht betreten werden. Die Bereiche, für die das temporäre Betretungsverbot gilt, sind klar und deutlich markiert. Nur mit dieser Rücksichtnahme ist es möglich, dass die Vögel einen geeigneten Lebensraum, in dem sie auch brüten können, vorfinden. Für die Erholungssuchenden ist ein großer Bereich flussabwärts der Römerbrücke zum Baden freigegeben. Auf der Bad Vigauner Seite gibt es darüber hinaus einen spannenden Themenweg. Dieser ist ganzjährig zugänglich und bietet viele Informationen zu der einzigartigen Natur des Tauglgries. Weitere Informationen gibt es unter www.lebensader-taugl.at.

Die Gebirgsregionen besitzen mit dem Natur- und Europaschutzgebiet Zeller See ein international bedeutendes Schutzgebiet. Die seenahen Verlandungszonen und ausgedehnten Feuchtwiesenflächen am Südufer des Sees sind ein wichtiger Brutplatz für Wiesenbrüter und zugleich Rastplatz für Zugvögel am Weg über den Tauernhauptkamm. Die gefährdeten Zugvogelarten benötigen vor und nach der kräfteraubenden Alpenquerung ungestörte Rastplätze. Das Gebiet ist jedoch auch ein wichtiger Naturerlebnisraum für die lokale Bevölkerung. Der zunehmende Andrang an Besucherinnen und Besuchern erforderte Informations- und Lenkungsmaßnahmen. Das Naturschutzprojekt Wiesenkönigreich zeigt, wie das Gebiet erlebt werden kann, ohne dabei die Tiere des Gebiets zu stören. Weitere Informationen gibt es unter www.wiesenkoenigreich.at.

Damit die Natur auch zukünftigen Generationen in ihrer Schönheit erhalten bleibt und ein gutes Miteinander von Mensch und Natur möglich ist, ist es wesentlich, die Regeln einzuhalten. Die Verhaltensregeln findet man in den genannten Schutzgebieten auf Informationstafeln, ihre Einhaltung wird insbesondere von der Salzburger Berg- und Naturwacht überwacht. Weitere Informationen gibt es auf der Webseite des Landes.


Quelle: Land Salzburg



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