Salzburg: Pflegeberatung des Landes hilft und unterstützt

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Foto: LMZ/Otto Wieser
03 Jän 04:00 2018 von Redaktion Salzburg Print This Article

Schellhorn: Abschaffung des Pflegeregresses mit 1. Jänner 2018 begrüßenswert / Finanzierung durch Bund noch weitgehend ungeklärt

Mit 1. Jänner 2018 wurde der sogenannte Pflegeregress österreichweit abgeschafft. "Das ist begrüßenswert", so Soziallandesrat Heinrich Schellhorn. In allen Fragen zum Thema Pflege steht im Land Salzburg seit 2008 die Pflegeberatung des Landes zu Verfügung. Sie unterstützt bei einem plötzlichen Pflegebedarf, sucht gemeinsam mit zu pflegenden Personen und Angehörigen nach individuell passenden Lösungen und die Pflegeberaterinnen des Landes bieten umfassende persönliche Beratung und Unterstützung.

"Information ist das Gebot der Stunde. Mit der Abschaffung des Pflegeregresses Anfang des Jahres haben viele Menschen im Land nun ganz konkrete Fragen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialämter und der Pflegeberatung werden so gut wie möglich Auskunft über die neue Rechtslage und die sich daraus ergebenden Konsequenzen für die konkrete Familie geben. Die Pflegeberatung hat sich in den vergangenen Jahren bereits als unabhängige und kostenlose Beratungsstelle für alle Fragen rund um die Pflege bewährt", so Soziallandesrat Heinrich Schellhorn.

Mit 1. Jänner 2018 ist im Pflegebereich eine große Neuerung in Kraft getreten. Mit einer Verfassungsbestimmung wurde auf Bundesebene festgelegt, dass ein Zugriff auf Vermögen von älteren Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen unzulässig ist. Dies gilt nicht nur für die Personen in den Einrichtungen selbst, sondern auch für deren Angehörige, Erbinnen und Erben sowie Geschenknehmerinnen und Geschenknehmer.

Abschaffung Pflegeregress begrüßenswert

"Die Abschaffung des Pflegeregresses habe ich als Soziallandesrat inhaltlich immer begrüßt. Die Art und Weise der Umsetzung stellt aber für uns als Träger der Sozialhilfe und die Gemeinden als Finanzierungspartner vor eine enorme Herausforderung. Die vom Bund für alle Länder zugesagten 100 Millionen Euro zur Gegenfinanzierung werden nicht ausreichen. Allein für Salzburg betragen die tatsächlich erwarteten Kosten jedoch mehr als 20 Millionen. Neben der Finanzierungsfrage sind aber auch noch einige inhaltlich, rechtliche Fragen unbeantwortet. Diese müssen von der neuen Sozialministerin ehestmöglich beantwortet werden, um einen bundeseinheitlichen Vollzug zu gewährleisten", so Schellhorn.

Der Beschluss des Nationalrats vom Sommer 2017 hat für das Land Salzburg als Träger der Sozialhilfe weitreichende Konsequenzen. Viele Vollzugsfragen, die sich mit 1. Jänner 2018 stellen, konnten von Seiten des zuständigen Ministeriums nicht beantwortet werden. Die Bezirksverwaltungsbehörden und alle Seniorinnen- bzw. Seniorenwohnhäuser wurden aber vor dem 1. Jänner von der Sozialabteilung des Landes über die neue Rechtslage informiert, um einen möglichst reibungslosen Übergang zu ermöglichen.

Was die Abschaffung des Pflegeregresses bedeutet

Anträge auf Sozialhilfe sind ab 1. Jänner nach der neuen Rechtslage zu beurteilen. Wenn Personen einen Antrag auf Sozialhilfe für die Finanzierung des Heimplatzes stellen, wird vorhandenes Vermögen (z.B. Wohnungseigentum, Sparbücher, Wertpapiere) nicht zur Finanzierung des Lebensunterhalts herangezogen. Das bedeutet, dass Personen, deren Einkommen nicht ausreicht um die Kosten der Unterbringung zu tragen, Anspruch auf Sozialhilfe haben.

Weiterhin keinen Anspruch auf Sozialhilfe haben Personen, deren Einkommen so hoch ist, dass dieses zur Finanzierung des Lebensunterhalts ausreicht.

Die Formulare für einen Antrag auf Sozialhilfe wurden bereits entsprechend angepasst und stehen online zur Verfügung.


Quelle: Land Salzburg



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