Salzburg: Novellierung des Waffengesetzes mehrheitlich angenommen

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Foto: Waffe / Symbolbild
26 Apr 17:00 2017 von Redaktion Salzburg Print This Article

Ausschussberatungen des Salzburger Landtags, Top 6 bis 11

Bei den Ausschussberatungen des Salzburger Landtags wurden heute, Mittwoch, 26. April, die letzten sechs Tagesordnungspunkte behandelt:

Zunächst beschloss der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss mit den Stimmen von ÖVP, FPS und LAbg. Otto Konrad (ohne Klub) gegen die Stimmen der SPÖ und Grünen einen ÖVP-Antrag betreffend einer Novellierung des Waffengesetzes. In dem Antrag wird die Landesregierung ersucht, an die Bundesregierung mit der Forderung heranzutreten, das Waffengesetz im Sinne der Präambel zu novellieren.

Danach beschäftigte sich der Finanzausschusses mit einer Vorlage der Landesregierung betreffend den Verkauf einer Liegenschaft in Salzburg-Itzling und beschloss einstimmig den Antrag, in dem die Landesregierung ermächtigt wird, die betreffende Liegenschaft in Itzling zu einem Kaufpreis von 888.000 Euro an die Gemeinnützige Wohn- und Siedlungsgenossenschaft "die salzburg" zu verkaufen.

Darüber hinaus ermächtigte der Finanzausschuss mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, Grünen und LAbg. Gabriele Fürhapter (ohne Klub) gegen die Stimmen der FPS die Landesregierung weiters, den bestehenden Baurechtsvertrag mit der Weco Reha Leasing GmbH zu ändern, indem die Baurechtsfläche um 2.514 Quadratmeter auf 7.467 Quadratmeter verringert wird, verbunden mit einer aliquoten Reduzierung des Bauzinses und ein Baurecht auf dem neu gebildeten Grundstück im Ausmaß von 5.373 Quadratmeter zugunsten der Weco Reha Leasing GmbH auf die Dauer von 35 Jahren zu einem jährlichen wertgesicherten Bauzins von 4,95 Euro pro Quadratmeter, sohin insgesamt 26.596,35 Euro zu bestellen, mit der Option einer Verlängerung um weitere 35 Jahre.

Mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, Grünen und LAbg. Otto Konrad (ohne Klub) gegen die der FPS genehmigte der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss eine Vorlage der Landesregierung betreffend eine Vereinbarung gemäß Art 15a B VG zwischen dem Bund und den Ländern, mit der die Vereinbarung gemäß Art 15a B-VG über die Abgeltung stationärer, medizinischer Versorgungsleistungen von öffentlichen Krankenanstalten für Insassen von Justizanstalten geändert wird.

Einstimmig genehmigte der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss die Vorlage der Landesregierung betreffend eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern, mit der Regelungen zu Haftungsobergrenzen vereinheitlicht werden (HOG-Vereinbarung).

Als letzten Tagesordnungspunkt behandelte der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss eine Vorlage der Landesregierung betreffend ein Gesetz, mit dem das Stadtwappengesetz geändert wird und nahm diese einstimmig an.



Quelle: Land Salzburg



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