Salzburg: Neuer Wohnbauförderungsbeirat konstituiert

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19 Sep 16:00 2018 von Redaktion Salzburg Print This Article

Wohnbauförderungsnovelle 2019 auf Schiene / Transparenz, sparsamer Grundverbrauch und Energieeffizienz

Bei der heutigen konstituierenden Sitzung des neuen Wohnbauförderungsbeirats hat sich dieser mit der geplanten Neugestaltung der Wohnbauförderung befasst. „Mit den vorgestellten Änderungen der Errichtungsförderung kann mit einem Budget von fast zehn Millionen Euro durch sozial treffsichere, zielgerichtete und nachhaltige Förderkriterien vielen Menschen die Schaffung von Wohnraum ermöglicht werden“, fasst Wohnbaulandesrätin Andrea Klambauer zusammen.

Der bewusste Einsatz nachwachsender Rohstoffe, der effiziente Energieverbrauch und die langfristige Nutzbarkeit werden gezielt gefördert und so ein effizienter Lenkungseffekt erreicht, so die Landesrätin. „Das neue System setzt in höchstem Maß auf Nachvollziehbarkeit und Transparenz, sowohl für die Antragsteller als auch den Wohnbauförderungsbeirat, den Landtag und alle Kontrollgremien.“

Förderungen für Kauf und Sanierung noch möglich

Mit der nun vorgelegten Novelle des Wohnbauförderungsgesetzes und der Durchführungsverordnung können künftig deutlich mehr Förderfälle abgewickelt werden. Dies wiederum bringt positive Effekte für die Schaffung von Wohnraum für Salzburgs Bevölkerung. Dem Beirat wurden auch die Förderzahlen des laufenden Jahres vorgelegt. Die Fördersparten ‚Sanierungsförderung ab 3 Wohnungen‘ und die ‚Errichtungsförderung im Eigentum‘ sind bereits ausgeschöpft. In den Sparten der ‚Kaufförderung‘ sind noch 118 Ansuchen und bei den ‚Sanierungsförderungen bis 2 Wohnungen‘ Ansuchen für 49 Fälle möglich.

Alle Planzahlen auf Kurs

Im Bereich Mietwohnungen wurden aktuell 181 Zusicherungen ausgesprochen. Nach den in der Abteilung vorliegenden Unterlagen und Informationen die gemeinnützigen Bauträger, werden bis Mitte Oktober Zusicherungen für rund 500 weitere Wohnungen ausgestellt werden. „Bis Jahresende werden wir uns auch hier, wie in allen weiteren Fördersparten, an die Planzahlen annähern“, zeigt sich Wohnbaulandesrätin Klambauer erfreut.

Zeitdruck bei Antrag fällt weg

Durch die vorgestellten Änderungen entfällt für die Förderwerber der Zeitdruck bei der Antragstellung, und die Förderhöhe wird leichter und besser kalkulierbar. Die Kaufförderung wird dem System der Errichtungsförderung angeglichen, bleibt bei der durchschnittlichen Förderhöhe jedoch nahezu unverändert. Der Förderbetrag ist somit höher als in der Errichtungsförderung, womit ebenfalls dem Lenkungseffekt zu verdichteter Bauweise und der damit besseren Umsetzung von Mobilitätskonzepten Rechnung getragen wird.

Sanierungsförderung wird vereinfacht

Auch in der Sanierungsförderung konnten wesentliche Erleichterungen für die Förderwerbenden erreicht werden. Durch die Straffung des Sanierungskatalogs und die Umstellung auf fixe Beträge pro Maßnahme entfallen komplizierte Berechnungen.

Umsetzung auf Schiene

Mit der Sitzung des Wohnbauförderungsbeirats ist der nächste Schritt bei der planmäßigen Umsetzung der Neugestaltung absolviert. „Jetzt werden die Änderungen in Begutachtung gehen. Wir werden den ambitionierten Zeitplan einhalten können und mit dem In-Kraft-Treten ab 1. Jänner 2019 eine zielgerichtete und kundenfreundliche Wohnbauförderung anbieten können“ so Klambauer abschließend.


Quelle: Land Salzburg



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