Salzburg: Nationalparkrat sichert EU-Gelder für die Nationalparkregion

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Foto: Nationalpark Hohe Tauern/Mattersberger
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07 Mär 20:00 2017 von Redaktion Salzburg Print This Article

Sitzung des Nationalparkrats unter Kärntner Vorsitz

25 Projekte wurden 2016 länderübergreifend im Nationalpark Hohe Tauern bearbeitet. Die gemeinsamen Projekte werden über den Nationalparkrat Hohe Tauern abgewickelt. Das Entscheidungsgremium tagte diese Woche in Großkirchheim. In den vergangenen Jahren ist es gelungen, gerade im Bereich Wissenschaft & Forschung wichtige EU-Gelder für die Finanzierung zu sichern. Rund eine halbe Million Euro fließen 2017 aus EU und Bundestöpfen.

„Der Nationalpark Hohe Tauern ist ein national und international bedeutender Forschungsraum. Wir konnten in den vergangenen Jahren hier wichtige Weichenstellungen treffen und Projekte in die Wege leiten, die zukunftsrelevante Themen erforschen und nur länderübergreifend sinnvoll umzusetzen sind“, so der Kärntner Landesrat Gernot Darmann, derzeitiger Vorsitzender des Nationalparkrats Hohe Tauern.

Die Finanzierung einiger großer Projekte wie das Greifvogelmonitoring, das Gewässermonitoring und das mehrjährige Monitoring- und Forschungsprogramm konnte fixiert werden. Vom Gesamtbudget 2017 in Höhe von einer Million Euro wird rund eine halbe Million Euro über Bundes- und EU-Gelder finanziert. Somit werden die Länderfinanzen des Nationalparks nicht zusätzlich belastet.

Der Kärntner Landesrat beschloss bei der Ratssitzung gemeinsam mit den National-parkreferentinnen von Salzburg und Tirol, Landeshauptmann-Stellvertreterin Astrid Rössler und Landeshauptmann-Stellvertreterin Ingrid Felipe sowie Bundesvertreter Günter Liebel das Arbeitsprogramm und Budget für 2017. Wesentliche Kernaufgaben des Nationalparkrats sind darin die Weiterführung großer Forschungsprojekte, die Unterstützung und Mitarbeit des Nationalparks Hohe Tauern bei Nationalparks Austria, der öffentlichkeitswirksame Auftritt des Nationalparks nach außen und gemeinsame Bildungsinitiativen.

Der Nationalparkrat als länderübergreifendes Entscheidungsgremium im Nationalpark Hohe Tauern, dessen Aufgaben seit 1994 mit Staatsvertrag zwischen der Republik Österreich und den Bundesländern Kärnten, Salzburg und Tirol festgelegt sind, besteht aus vier stimmberechtigten Mitgliedern, dem Umweltminister und den für den Nationalpark in den drei Bundesländern ressortzuständigen Mitgliedern der Landesregierungen. Alle zwei Jahre wechselt die Vorsitzführung unter den Landespolitikerinnen und Landespolitikern. Darüber hinaus sind je drei Vertreter der Gemeinden, der Grundeigentümer, des Naturschutzes und der zuständigen Fachabteilungen der Landesregierungen beratend involviert.


Quelle: Land Salzburg



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