Salzburg: Mehrere Gesetzesänderungen beschlossen

Slide background
Symbolbild: Land Salzburg
14 Sep 13:00 2017 von Redaktion Salzburg Print This Article

Ausschussberatungen des Salzburger Landtags

Bei den Ausschussberatungen des Salzburger Landtags wurden heute, Mittwoch, 13. September, am Vormittag, folgende Tagesordnungspunkte behandelt:

Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss behandelte zunächst eine Vorlage der Landesregierung für ein Gesetz, mit dem das Landesbeamten-Pensionsgesetz, das Salzburger Gemeindebeamtengesetz 1968, das Salzburger Bezügegesetz 1972 und das Salzburger Gemeindesanitätsgesetz 1967 geändert werden (Top 1). Der Antrag wurde einstimmig mit den Stimmen von ÖVP, Grünen, FPS, SPÖ und LAbg. Otto Konrad (ohne Klub) angenommen.

Ebenfalls einstimmig wurde im Verfassungs- und Verwaltungsausschuss mit redaktionellen Änderungen auch eine zweite Vorlage der Landesregierung für ein Gesetz angenommen, mit dem eine Reihe von Gesetzen abgeändert wird. Die Änderungen betreffen das Salzburger Landesverwaltungsgesetz, das Salzburger Landes-Beamtengesetz 1987, das Landes-Vertragsbedienstetengesetz 2000, das Landesbediensteten-Gehaltsgesetz, das Landesbediensteten-Pensionsgesetz und das Salzburger Landesbediensteten-Zuweisungs- und Betriebsübergangsgesetz (Top 2).

Der Bericht der Landesregierung über den Stand und die Gebarung des Fonds zur Erhaltung des ländlichen Straßennetzes im Land Salzburg (Ländlicher Straßenerhaltungsfonds) wurde vom Finanzüberwachungsausschuss einstimmig zur Kenntnis genommen (Top 3).

Im Finanzüberwachungsausschuss wurde weiters auch der Bericht des Landesrechnungshofs über die Gemeinnützige Salzburger Wohnbaugesellschaft m.b.H (GSWB) diskutiert (Top 4) und einstimmig zur Kenntnis genommen. Darüber hinaus wurde folgender Entschließungsantrag einstimmig angenommen: Die Landesregierung wird ersucht, im Rahmen der aus der Landesbeteiligung resultierenden Mitwirkungsrechte auf die Eigentümervertreter dahingehend einzuwirken, dass

  1. soziale, nachvollziehbare und transparente Vergabekriterien für diejenigen geförderten Mietwohnungen, für die kein Einweisungsrecht der Gemeinden besteht, erarbeitet werden und

  2. Maßnahmen gesetzt werden, um neu errichtete Eigentumswohnungen bevorzugt an wohnbauförderungswürdige Personen zu verkaufen.

Ebenfalls einstimmig zur Kenntnis genommen wurde im selben Ausschuss der Bericht des Rechnungshofs über den Regionalverband Salzburger Seenland (Top 5).

Die Sitzungen des Plenums des Salzburger Landtags sowie der Ausschüsse können live im Internet mitverfolgt werden. Die Statements der Abgeordneten und die Diskussionsbeiträge zu den einzelnen Tagesordnungspunkten stehen unmittelbar danach auf Abruf zum Nachhören und Nachsehen bereit.


Quelle: Land Salzburg



  Markiert "tagged" als:
  Kategorien:
Redaktion Salzburg

Redaktion Tennengau

Weitere Artikel von Redaktion Salzburg