Salzburg: Invasive Arten gefährden Biodiversität

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Die Rotwangen-Schmuckschildkröte gehört zu den invasiven Arten, die auch in Salzburg vorkommen.
Foto: Hermann Hinterstoisser
10 Feb 08:00 2017 von Redaktion Salzburg Print This Article

Rössler: Neues Gesetz schützt heimische Arten

Um die heimische Pflanzen- und Tierwelt vor gebietsfremden Arten besser zu schützen, hat die Europäische Union eine Verordnung erlassen. Die Verordnung soll die Ausbreitung sogenannter invasiver Arten zukünftig verhindern. Ebenso verabschiedet wurde eine Liste, für welche Arten diese Verordnung gilt.

Der Salzburger Landtag hat per Gesetz nunmehr begleitende Maßnahmen zur Durchführung dieser EU-Verordnung beschlossen. Unabhängig von der neuen EU-Verordnung gelten die grundsätzlichen Bestimmungen des Salzburger Naturschutzgesetzes: Demnach ist es verboten, gebietsfremde Pflanzen einzubringen oder gebietsfremde Tiere ohne Bewilligung der Naturschutzbehörde auszusetzen oder anzusiedeln. Für die in der EU-Verordnung gelisteten Arten kann eine Bewilligung allerdings nicht erteilt werden.

Im Laufe der Zeit hat sich in den verschiedenen Teilen der Erde eine durchaus unterschiedliche, oft sehr spezifische Pflanzen- und Tierwelt entwickelt. Durch den intensiven globalen Handel mit Waren, aber auch durch Tourismus und Hobbytierhaltungen gelangen immer öfter Arten aus fernen Gebieten nach Europa, die sich hier etablieren. Oft treten diese in Konkurrenz zu den heimischen Arten und verdrängen sie sogar.

"Dies kann zu einer schwerwiegenden Veränderung des Ökosystems führen. Darum ist dieses Gesetz ein richtiger und wichtiger Schritt zum Schutz der heimischen Biodiversität", so Naturschutzreferentin Landeshauptmann-Stellvertreterin Astrid Rössler heute, Donnerstag, 9. Februar.

Bekannte Beispiele für invasive Arten, die auch in Salzburg vorkommen, sind zum Beispiel der nordamerikanische Waschbär, der unter anderem Vogelnester plündert, die Rotwangen-Schmuckschildkröte, die für gefährdete heimische Amphibien- und Reptilienarten ein Problem darstellt, oder der aus Nordamerika stammende Signalkrebs, der als Überträger der Krebspest gilt. Manche dieser Arten verursachen auch direkt Probleme für den Menschen, etwa, wenn von Nutrias, auch Biberratten genannt, Schutzdämme untergraben werden.

Auch Tiergärten sind von der Verordnung betroffen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Tiergarten eine Zulassung zur Haltung erlangen. Ansonsten können die Tiere jedenfalls bis zum Ende ihres natürlichen Lebens behalten werden, wenn eine Fortpflanzung und ein Entkommen verhindert wird. Tiergärten können sogar beim Management invasiver Arten eine wichtige Rolle spielen, indem sie eingefangene Exemplare aufnehmen. Eine Tötung von Tieren ist nicht gefordert, wie auch von der EU ausdrücklich klargestellt wurde.

Nicht in der Verordnung gelistet sind derzeit bekannte Neobiota wie Sachalinknöterich, Riesenbärenklau oder das Indische Springkraut. Auch bei diesen Arten sollte aber eine mutwillige Verbreitung unterbleiben, um bestehende Probleme nicht weiter zu verschärfen.

Wer sich näher über Neobiota in Österreich informieren will, findet detailliertere Angaben unter www.neobiota-austria.at. (sab/grs)


Quelle: Land Salzburg



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