Salzburg: Fünf neue Landesgesetzblätter kundgemacht
Ein Gesetz, drei Verordnungen und eine Kundmachung neu im Online-Rechtsinformationssystem des Bundes
Ein Gesetz, drei Verordnungen und eine Kundmachung wurden heute, Dienstag, 28. Februar, als Landesgesetzblätter neu im Online-Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) kundgemacht.
Landesgesetzblatt Nummer 14 enthält ein Gesetz, mit dem das Salzburger Landeswappengesetz 1989, das Jagdgesetz 1993 und das Fischereigesetz 2002 geändert, das Salzburger Landwirtschafts-Materialseilbahngesetz aufgehoben und das Salzburger Motorschlittengesetz 2016 erlassen werden. Landesgesetzblatt Nummer 15 beinhaltet eine Verordnung über Sicherheitsanforderungen beim Betrieb von Motorschlitten und deren Registrierung, Landesgesetzblatt Nummer 16 eine Verordnung, mit der die Geschäftsordnung der Landesregierung geändert wird, Landesgesetzblatt Nummer 17 eine Verordnung über die Erhöhung der Grenzwerte gemäß § 23a Abs 1 des Salzburger Bezügegesetzes 1992 und Landesgesetzblatt Nummer 18 eine Kundmachung über den prozentuellen Anpassungsfaktor für die Leistungsentgelte an die Träger der Eingliederungshilfe für das Jahr 2017.
Alle Ausgaben des Landesgesetzblattes werden zentral im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) veröffentlicht und können auch nur dort abgerufen werden.
Über neu kundgemachte Landesgesetzblätter informiert ein Newsletter, der kostenlos auf der Landes-Website abonniert werden kann.
Quelle: Land Salzburg
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