Salzburg: Änderung des Parteienförderungsgesetzes

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Symbolbild: Land Salzburg
19 Jän 13:00 2017 von Redaktion Vorarlberg Print This Article

Ausschussberatungen des Salzburger Landtags

Bei den Ausschussberatungen des Salzburger Landtags wurden heute, Mittwoch, 18. Jänner, bis 12.30 Uhr folgende vier Tagesordnungspunkte behandelt:

Eingangs behandelte der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss einen ÖVP-Antrag für ein Salzburger Nächtigungsabgabegesetz und nahm diesen einstimmig an.

Der Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Lebensgrundlagen diskutierte danach einen SPÖ-Antrag zur Unterstützung von Schulskikursen. Einstimmig angenommen wurde dazu ein Abänderungsantrag mit folgendem Wortlaut: "Die Landesregierung wird ersucht, Förderinstrumente zur Unterstützung von Schulskikursen gemeinsam mit allen Partnern im `Netzwerk Winter` weiterzuentwickeln, um auch künftig Wintersportwochen für Salzburgs Schülerinnen und Schülern unabhängig ihrer finanzieller Rahmenbedingungen absichern zu können."

Im Verfassungs- und Verwaltungsausschuss wurde ein FPS-Antrag debattiert, in dem eine Änderung des Salzburger Parteienförderungsgesetzes verlangt wurde. Dazu wurde einstimmig ein Vierparteien-Abänderungsantrag mit folgendem Wortlaut angenommen:

"Das Salzburger Parteienförderungsgesetz, LGBl Nr 79/1981, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 68/2015, wird geändert wie folgt:

1. Im § 4 werden folgende Änderungen vorgenommen:

1.1. Nach Abs 2 wird eingefügt:

(2a) Ist ein Mitglied des Salzburger Landtags Mitglied mehrerer politischer Parteien, hat auf Grund dessen nur jene politische Partei Anspruch auf den Sockelbetrag, der es am längsten angehört. Hat jedoch eine der mehreren politischen Parteien, denen ein Mitglied des Salzburger Landtags angehört, einen Wahlvorschlag für die letzte Landtagswahl eingebracht, so hat nur diese Anspruch auf den Sockelbetrag.

1.2. Abs 3 lautet:

(3) Der Steigerungsbetrag ist so zu berechnen, dass der Landtagspartei je ihr zu-gehörigem Mitglied des Salzburger Landtages, das in einem ihrer Wahlvorschläge für die letzte Landtagswahl enthalten war, ein Betrag in der Höhe des 1,11 Fachen des Sockelbetrages zusteht.

2. im § 16 wird angefügt:

(5) § 4 Abs 2a und 3 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr tritt mit 1. Jänner 2017 in Kraft."

Danach wurde im Ausschuss für Europa, Integration und regionale Außenpolitik ein Antrag der Abgeordneten Marlies Steiner-Wieser und Klubobmann Helmut Naderer betreffend ein Verbot von betäubungslosem Schlachten behandelt. Auf Antrag der Grünen wurde dazu wurde mehrheitlich (ÖVP, Grüne, SPÖ und FPS gegen LAbg. Marlies Steiner-Wieser) ein Expertenbericht zur Kenntnis genommen.

Die Sitzungen des Plenums des Salzburger Landtags sowie der Ausschüsse können live im Internet mitverfolgt werden. Die Statements der Abgeordneten und die Diskussionsbeiträge zu den einzelnen Tagesordnungspunkten stehen unmittelbar danach auf Abruf zum Nachhören und Nachsehen bereit.


Quelle: Land Salzburg



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