Salzburg: Abstand beim Überholen

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13 Apr 12:00 2017 von Redaktion Vorarlberg Print This Article

Mayr: Salzburgweite Verkehrssicherheits-Aktion für mehr Sicherheit für Radfahrende

Die Salzburgweite Verkehrssicherheits-Aktion „Abstand beim Überholen“ will mehr Sicherheit für Radfahrende im Radljahr 2017 erreichen: Beim Überholen von Radfahrenden sollen Kraftfahrzeuge einen Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern einhalten. Wenn Radfahrende bei parkenden Autos vorbei fahren, sollen sie einen Seitenabstand von mindestens 1,2 Metern halten. Darauf verweisen heute, Dienstag, 11. April, Verkehrsreferent Landesrat Hans Mayr und Oberst Friedrich Schmidhuber, Leiter der Verkehrsabteilung der Salzburger Polizei, anlässlich des Starts der Aktion. Die Initiative „Abstand beim Überholen“ ist Teil des Salzburger Landesverkehrssicherheits-Programms.

„Für Radfahrende ist es beängstigend, wenn sie von Fahrzeugen zu knapp überholt werden, denn der Seitenabstand ist die ´Knautschzone´ der Radfahrenden. Manche Radlerinnen und Radler meiden daher Mischverkehrszonen, weil sie sich von überholenden Fahrzeugen bedrängt und bedroht fühlen. Halten andere Fahrzeuglenker ausreichend Abstand beim Überholen von Radfahrenden, ist dies ein Sicherheitsgewinn und zeugt von Rücksichtnahme“, so Verkehrsreferent Mayr.

Abstand schafft Sicherheit

Laut Straßenverkehrsordnung muss beim Überholen ein der Verkehrssicherheit und der Fahrgeschwindigkeit entsprechender seitlicher Abstand vom überholten Fahrzeug eingehalten werden. In der Fahrschule wird gelehrt, dass dies 1 Meter plus 1 Zentimeter pro km/h ist, also bei 50 km/h Überholgeschwindigkeit mindestens 1,5 Meter Seitenabstand.

Ein Urteil des Obersten Gerichtshofs unterstreicht den ausreichenden Abstand beim Überholen von einspurigen Fahrzeugen: "Der Seitenabstand muss umso größer sein, je höher die Fahrgeschwindigkeit des überholenden Fahrzeuges und je labiler das überholte Fahrzeug (mehrspurig, einspurig) ist."

Überholverbot bei zu geringerem Seitenabstand

Wenn die Verkehrslage keinen ausreichenden Seitenabstand beim Überholen zulässt, ist ein sicheres Überholen nicht möglich. Dann müssen die Fahrzeuglenker warten, bis sich die Gelegenheit zum sicheren, legalen Überholen ergibt.

Salzburgweite Verkehrssicherheitsaktion

„Mit dem Slogan `Abstand beim Überholen` appellieren wir an die Pkw- und Lkw-Lenkenden, ausreichend Seitenabstand beim Überholen von einspurigen Fahrzeugen, insbesondere von Fahrradfahrenden, einzuhalten“, sagte Landesrat Mayr. Plakatständer am Straßenrand, Plakate in Bussen, auf Rolling-Boards, Litfaßsäulen, bei Gemeinden und Fahrschulen sollen die Verkehrsteilnehmenden daran erinnern. Bei ÖAMTC und ARBÖ weisen neben Plakaten auch Post-it-Blöcke auf das Thema hin.

Genügend Seitenabstand zu parkenden Autos

Oberst Schmidhuber führte aus: „Radfahrende sollen ausreichend Seitenabstand halten, nämlich dann, wenn sie bei parkenden Autos vorbeifahren: mindestens 1,2 Meter Abstand vom Lenkerende zu den parkenden Fahrzeugen. Der Öffnungsbereich einer Autotür ist normalerweise mindestens 80 Zentimeter. Die richtige Spurwahl der Radfahrenden ist also ein Sicherheitsbeitrag.“

Auch die Person, die die Türe eines Autos öffnet, hat drauf zu achten, dass dadurch keine anderen Straßenbenützer gefährdet oder behindert werden. Daher: Autotüren keinesfalls vor herannahenden Radlern öffnen und den Schulterblick nicht vergessen!


Quelle: Land Salzburg



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Chefredakteur von Regionews Vorarlberg

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