Salzbug: Online-Antragsstellung bei Wohnbauförderung geht in zweite Runde

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Symbolbild: Land Salzburg
31 Mär 04:00 2017 von Redaktion Salzburg Print This Article

Mayr: Anträge aus dem ersten Quartal konnten rasch bearbeitet werden

Seit 1. Jänner dieses Jahres wurden die Beantragung für die Salzburger Wohnbauförderung auf ein Online-Tool umgestellt und quartalsweise Höchstgrenzen für Anträge eingeführt. Nun steht die Öffnung des Förderassistenten für Förderungen bei der Errichtung und beim Kauf von Eigentum für das zweite Quartal bevor.

"Zu den vorgesehenen 100 möglichen Ansuchen für eine Kaufförderung und 50 zur Errichtung von Eigenheimen kommen nun noch 84 mögliche Kaufförderungsansuchen und 41 zur Errichtung von Eigenheimen aus der ersten Antragsrunde dazu", erklärte Landesrat Hans Mayr heute, Donnerstag, 30. März, in einem Informationsgespräch, in dem er auch eine Bilanz über das erste Quartal der Online-Beantragung bei der Wohnbauförderung zog.

"Fast alle Anträge konnten wie beabsichtigt innerhalb der geplanten Frist von drei Wochen bearbeitet werden. In der Errichtungs- und in der Sanierungsförderung konnten bereits überwiegend Förderverträge abgeschlossen werden", sagte der Wohnbaureferent.

In der Kaufförderung ist eine Zusicherung erst nach Vorlage des Fertigstellungsenergieausweises möglich, es wurden daher überwiegend die dafür vorgesehenen Förderungsanbote erstellt. Anträge konnten nur dann nicht abgeschlossen werden, wenn Fragen geklärt werden mussten. Das erste Quartal wurde auch dazu genutzt, das Online-System zu optimieren.

Ab 3. April können wieder Anträge über den Online-Förderassistenten gestellt werden. Alle wichtigen Informationen zur Wohnbauförderung sind auf der Landes-Website zu finden, für Anfragen steht die Wohnberatung Salzburg unter 43 662/8042-3000 zur Verfügung.

Änderungen beim Richtwertmietzins

Mit Anfang April wird auch der Richtwertmietzins neu mit 7,71 Euro pro Quadratmeter festgelegt. Der Richtwert wird durch das Justizministerium für jedes Bundesland unterschiedlich festgesetzt.

Der Richtwert hat Auswirkungen auf die erweiterte Wohnbeihilfe, weil der Richtwertmietzins dort als Obergrenze für den Zugang zur erweiterten Wohnbeihilfe fixiert ist. Dies hat zur Folge, dass es unter Umständen mehr Bezieher von der erweiterten Wohnbeihilfe gibt und die individuelle Unterstützung höher ausfallen kann.

Auch die Mietensenkung wird vom Richtwert beeinflusst. In der erweiterten Wohnbeihilfe für nicht oder nicht mehr geförderte Mietwohnungen können mit Anhebung des Richtwerts auch mehr Personen in den Genuss eines Mietzuschusses kommen. "Die Anhebung des Richtwerts zeigt auch, dass die Regelung zur Mietzinsminderung dringend notwendig war. Die für den Mietzuschuss vorgesehenen Referenzwerte für einen Grundzuschuss liegen deutlich unter dem Richtwertmietzins für Salzburg. Im Gegensatz dazu liegen ältere Wohnungen aus dem alten Fördermodell zum Teil deutlich über diesem Wert, insofern war es notwendig, hier einzugreifen", so Mayr.

Erste Erfahrungen bei der Mietensenkung

Im Dezember des Vorjahrs wurden sämtliche Mieterinnen und Mieter über die Änderungen informiert. Dies waren einerseits die Einführung des Mietzuschusses für ältere geförderte Wohnungen und andererseits eine nochmalige Verbesserung der Zumutbarkeitstabelle, die sämtlichen Wohnbeihilfenbezieherinnen und Wohnbeihilfenbeziehern zugutekamen. "Einige Personen werden durch diese Änderung auch erstmals in den Genuss einer Wohnbeihilfe kommen", so der Landesrat. Das Interesse für den Mietzuschuss ist groß, eine genaue Bilanz aufgrund der eingereichten Anträge kann jedoch erst zur Jahresmitte gezogen werden. Seit Jahresbeginn wurden 3.479 Wohnbeihilfenanträge positiv entschieden. Im Durchschnitt beträgt die Wohnbeihilfe 232,90 Euro pro Monat.


Quelle: Land Salzburg



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