Salbzurg: Die AK gibt Tipps zu Roaming, Bezahlen und Daten nutzen im Urlaub

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Arbeiterkammer Salzburg
24 Jul 12:00 2017 von Redaktion Salzburg Print This Article

Total Digital Reisen? Darauf sollten Sie bei Handy, Bankomat und Cloud achten

Die großen Änderungen gab es heuer beim Roaming. Aber Vorsicht: Wer das Handy unachtsam nutzt, muss in bestimmten Fällen nach wie vor mit unerwarteten Kosten rechnen. Der Einsatz von Bankomat- und Kreditkarte kann ebenfalls teuer werden – besonders in Nicht-Euro-Ländern. Und auch Cloud-Speicher sind auf Reisen tückisch. Die Arbeiterkammer hat die wichtigsten Tipps zusammengefasst. Hinweis in eigener Sache zum Thema digital reisen: Die Online-Bibliothek der AK bietet nicht nur 38.000 E-Books und Hörbücher, sondern jetzt auch Sprachkurse und Reiseführer zum Download!

„Im Ausland mit der Kredit- oder Bankomatkarte zu zahlen ist nicht immer ideal. Häufig fallen unerwartet Spesen an“, sagt AK-Konsumentenschützer Thomas Flöckner. Wann und wo das der Fall ist:

  • Mit der Kreditkarte mit jedem Abheben von Geld: 3 bis 3,3 Prozent, mindestens aber 2,5 bis 4 Euro – auch in Österreich. In Nicht-Euro-Ländern kann sogar noch eine Manipulationsgebühr von bis zu 2 Prozent dazu kommen.
  • Ein Einkauf mit der Kreditkarte kostet in Euro-Ländern nicht extra, in Nicht-Euro-Ländern aber 1,5 bis 2 Prozent Spesen.
  • Wenn man mit der Bankomatkarte im Euroraum abhebt oder zahlt, fallen in der Regel keine Extrakosten an.
  • Ausnahme: In Deutschland werden bei Bankomaten so genannter „Abwicklungsgesellschaften“ beim Abheben Spesen verlangt. Weil das aber einer EU-Verordnung widerspricht, kann man sich bei der Hausbank dagegen wehren.
  • Außerhalb des Euro-Raumes muss man mit Bankomat- Spesen von bis zu 1,50 Euro plus einem Prozent des Betrages rechnen.

Fazit: „Im Ausland und ganz besonders in Nicht-EU-Ländern nicht mit der Kreditkarte am Bankomat Bargeld abheben – und mit der Bankomatkarte nur mit Bedacht“, so Thomas Flöckner.

GeoControl bei Bankomatkarten

Es kann sein, dass Ihre Bankomatkarte in einigen Ländern nicht funktioniert. Der Grund dafür: Ende 2014 haben viele Banken „GeoControl“ als zusätzliche Sicherheitsfunktion eingeführt. Jetzt muss man die Maestro-Bankomatkarte extra für diese Länder freischalten. Auf den Websites der Banken finden Sie Listen, wo die Bankomatkarte uneingeschränkt verwendet werden kann. „Ist Ihr Reiseland nicht dabei, dann kontaktieren Sie Ihre Bank und lassen Sie GeoControl für ihr Reiseziel deaktivieren“, rät Thomas Flöckner.

Alles neu beim Roaming?!

Seit dem 15. Juni dürfen Telefon-Anbieter in der Regel keine zusätzlichen Entgelte für Telefonieren, Surfen und SMS im Ausland verrechnen. Wer überwiegend im Ausland telefoniert und surft muss aber irgendwann mit Zuschlägen rechnen. Prinzipiell gilt:

  • Roaming ist das Telefonieren im EU-Ausland (inkl. Norwegen, Liechtenstein und Island), fernab des österreichischen Mobilfunknetzes.
  • Man sollte darauf achten, dass der eigene Tarif Roaming überhaupt zulässt. Das ist aber meistens der Fall – teilweise muss man sich zum Beispiel als Wertkarten-Nutzer registrieren.
  • Sollte man überwiegend im EU-Ausland telefonieren bzw. surfen, kann der Anbieter zusätzliche Kosten aufschlagen.
  • Nicht immer kann man das gesamte Frei-Datenvolumen im Ausland nutzen. Der Anbieter muss informieren, wie viel man aufschlagsfrei nutzen darf.
  • Achtung auf Schiffen und Flugzeugen: Haben diese ein bordeigenes Mobilfunk-Netz, dann gilt die Roaming-Verordnung nicht. Hier können höhere Preise anfallen.
  • Telefonieren von Österreich ins Ausland ist kein Roaming. Die Kosten, die hier anfallen, können beim Mobilfunkanbieter nachgefragt werden.
  • Falls man mehr telefoniert, SMS schreibt oder surft, als im Tarif inkludiert ist, zahlt man auch im EU-Ausland nur das, was man in Österreich zahlen würde.
  • Die Regelung für Telefonie, SMS und Datenverbrauch gilt nicht in der Schweiz oder der Türkei. Aber: Datenroaming darf eine von der EU fixierte Preisgrenze von 60 Euro nicht überschreiten. Diese Kostenbremse gilt weltweit – ein Abweichen davon muss ausdrücklich mit dem Mobilfunkanbieter vereinbart werden.
in der Cloud nicht die Kontrolle abgeben

Mit dem neuen Datenroaming ist es noch leichter, Fotos aus dem Urlaub in der Cloud zu speichern. Man sollte aber in jedem Fall auch noch eine andere Backup-Strategie haben, denn viele Anbieter räumen sich Rechte an Bildern ein. Und geht einmal etwas schief und die Fotos sind nur in der Cloud gespeichert, so sind sie dauerhaft verloren.

Da online Tools ohnehin meist dem Teilen der Fotos mit anderen dienen, sollten Fotos auch auf externen Datenträgern gesichert werden. Die Vorteile der Cloud mit einem Speicher kombinieren so genannte NAS (Network Attached Storage) Systeme, die in den eigenen vier Wänden aufgestellt werden.

Vorsicht beim Speichern und Teilen fremder Fotos oder Bildern von Kunst- und Designobjekten, sogar von Landkarten. „Hier kann eine Urheberrechtsverletzung vorliegen, wenn man nicht die Zustimmung des Rechte-Inhabers eingeholt hat. In jedem Fall sollte man keine sensiblen Daten in die Cloud laden. Veröffentlichte Fotos dürfen zudem niemanden bloßstellen oder herabsetzen“, sagt Konsumentenberaterin Claudia Bohl. Kommt doch einmal eine Abmahnung am besten die AK, den eigenen Anwalt oder den Internet-Ombudsmann kontaktieren.

Service: Alles für den Urlaub in der Digitalen Bibliothek

Die beste digitale Urlaubsvorbereitung gibt es jedenfalls mit der AK – und das nicht nur in Punkto Konsumentenschutz: Denn in der digitalen Bibliothek der Arbeiterkammer gibt es jetzt auch Audio-Kurse für 17 Fremdsprachen und Reiseführer als Download. Der Zugang zur Bibliothek ist für AK-Mitglieder kostenlos. Dann nur noch die App „Overdrive“ herunterladen und los geht’s. Außerdem: Über 38.000 e-Medien von der Urlaubslektüre bis zum Hörbuch gibt es ebenfalls gratis zum Ausleihen. Für Lese-Spaß und Sprachkenntnisse ist also gesorgt!



Quelle: AK Salzburg



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