Rund 30 Millionen Euro erkämpft: Der AK-Insolvenz-Rechtsschutz hilft Beschäftigten, wenn ihre Firma in Konkurs geht

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02 Feb 17:00 2017 von Redaktion Vorarlberg Print This Article

Im vergangenen Jahr war die Zahl der Insolvenzen in Oberösterreich und der davon betroffenen Arbeitnehmer/-innen leicht rückläufig. Dennoch hat der Insolvenz-Rechtsschutz der AK Oberösterreich fast 2700 betroffene Arbeitnehmer/-innen vertreten und dabei rund 30 Millionen Euro an Insolvenzentgelt hereingebracht. AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer fordert, dass Insolvenzstiftungen – wie sie bei Großinsolvenzen eingerichtet werden – als Dauereinrichtung geschaffen werden. „Damit kommen auch geschädigte Beschäftigte aus kleinen Pleitebetrieben in den Genuss einer Überbrückungshilfe aus der Stiftung“, sagt Kalliauer.

Im vergangenen Jahr wurden in Oberösterreich 407 Betriebe mit mindestens einer/einem Beschäftigten insolvent. 21 Betriebe hatten mehr als 20 Beschäftigte. Die größte Insolvenz betraf die GLS-Gruppe bzw. RW Montage in Perg mit mehr als 280 Beschäftigten. Großinsolvenzen wie in den Jahren zuvor gab es 2016 in Oberösterreich keine. „Das zeigt, dass es der oberösterreichischen Wirtschaft viel besser geht, als uns manche Unternehmer mit ihrem Gejammere vom abgesandelten Standort weismachen wollen“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

Insgesamt hat die AK im vergangenen Jahr 2687 AK-Mitglieder vertreten. Die Vertretung umfasst die Ermittlung und Bearbeitung der Lohndaten, die Anmeldung der offenen Lohn- bzw. Gehaltsforderungen bei Gericht und den Antrag auf Insolvenz-Entgelt bei der In-solvenz-Entgelt-Fonds Service GmbH (IEF). Dort wurden für die von einer Insolvenz betroffenen Arbeitnehmer/-innen etwas mehr als 30 Millionen Euro gesichert.

Vorrangiges Ziel der Insolvenz-Rechtsschützer/-innen ist es, dass die Beschäftigten rasch zu ihren offenen Löhnen und Gehältern kommen. „Denn es geht zumeist um die Existenz der Beschäftigten und ihrer Familien“, sagt AK-Präsident Kalliauer. Und das ist auch in den meisten Fällen gelungen: Im vergangenen Jahr bekamen 66 Prozent der vertretenen Mitglieder innerhalb der ersten beiden Monate nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens Löhne bzw. Gehälter nachbezahlt.

Vermehrt waren die Insolvenz-Rechtsschützer/-innen im vergangenen Jahr mit Scheinunternehmen konfrontiert. Diese haben zwar Beschäftigte angemeldet, zahlen aber keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Bei Feststellung der Scheinunternehmerschaft wird kein Insolvenzentgelt ausbezahlt. Ein Antrag kann erst gestellt werden, wenn der Arbeitgeber ausfindig gemacht wird. Dauert dies länger, können Ansprüche bereits verfallen sein. Und stellt sich in einem Insolvenzverfahren heraus, dass eine Firma als Scheinunternehmen geführt wurde, können die betroffenen Arbeitnehmer/-innen sogar rückwirkend von der Gebietskrankenkasse abgemeldet werden. „Diese Gesetzeslücke im neuen Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz sollte rasch geschlossen werden“, fordert der AK-Präsident.

Von den Insolvenzen des Jahres 2016 waren in den allermeisten Fällen Betriebe mit ganz wenigen Mitarbeitern/-innen betroffen. Diese Insolvenzen erregen kaum öffentliche Aufmerksamkeit. Laut Kreditschutzverband von 1870 sind für mindestens acht von zehn Insolvenzfällen Managementfehler verantwortlich – die Beschäftigten kommen also unverschuldet zum Handkuss.

Daher fordert die Arbeiterkammer, dass Insolvenzstiftungen wie etwa bei Großinsolvenzen als Dauereinrichtung für alle von einer Insolvenz betroffenen Arbeitnehmer/-innen geschaffen werden. „Damit kommen auch geschädigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus kleinen Pleitebetrieben in den Genuss einer Überbrückungshilfe aus der Stiftung“, erklärt Kalliauer.


Quelle: AKOÖ



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