Rechtliche Tipps rund um den Herbstausritt

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04 Okt 09:16 2015 von Oswald Schwarzl Print This Article

Das Glück dieser Erde liegt auf dem Rücken der Pferde – dennoch ist Reiten nicht überall erlaubt

Linz. Viele wollen das schöne Wetter im Herbst dazu nutzen, um ein bisschen Zeit in der freien Natur zu verbringen, die einen machen einen Spaziergang, die anderen fahren mit dem Mountainbike und manche schwingen sich in den Sattel. Doch Vorsicht – nicht überall wo ich spazieren darf, darf ich auch Rad fahren oder reiten.
 
Oberösterreich ist mit rund 50.000 Reitern und Fahrern und etwa 25.000 Pferden ein „Land des Pferdesports“ und dementsprechend hat sich auch die Freizeitwirtschaft entwickelt, sodass derzeit bereits ein circa 3.300 Kilometer langes Reitwegenetz nahezu flächendeckend durch Oberösterreich führt. So haben Reiter auch die Möglichkeit, sich nicht nur in der Halle oder auf Reitplätzen zu bewegen, sie können auch die freie Natur unbeschwert und ohne größere Risiken genießen. Dennoch gibt es auch Grenzen die eingehalten und respektiert werden müssen.
 
„Der Wald steht der Öffentlichkeit zwar zu Erholungszwecken zur Verfügung, aber um den Waldbestand, die Tiere und allenfalls sich selbst oder andere Nutzer nicht zu gefährden, dürfen die markierten Wege nicht verlassen werden und für das Reiten und Rad fahren ist jedenfalls vorher die Zustimmung des Grundeigentümers einzuholen – sofern es sich um keinen markierten Reitweg handelt“, macht Landwirtschaftskammer-Präsident ÖR Ing. Franz Reisecker aufmerksam.
 
Im Forstgesetz sind für die Beschädigung junger Bäume – und somit des Waldes – hohe Strafen vorgesehen (bis zu 730 Euro). Unerlaubtes Reiten auf Forststraßen oder sonstigen Waldflächen bedeutet neben einer Besitzstörung auch Selbstgefährdung und birgt Haftungsrisiken, etwa bei Unfällen mit Waldbewirtschaftern oder Fußgängern. „Daher ist es Pferdehaltern bzw. Reitern dringend anzuraten eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen. Der Waldeigentümer haftet nämlich grundsätzlich nicht, wenn die Benützung des Weges erkennbar unerlaubt erfolgt“, mahnt LK-Präsident ÖR Ing. Franz Reisecker zur Vorsicht.
 
Das Reiten im Wald abseits von Forststraßen oder sonstigen vom Waldeigentümer ausdrücklich der Allgemeinheit gewidmeten Waldwegen, erfolgt hinsichtlich des Zustandes des Waldbodens und Bewuchses grundsätzlich auf eigenes Risiko. Besondere Vorsicht ist auch bei Holzlagerplätzen, Seilkrananlagen und allen sonstigen Flächen, an denen gefährliche Schlägerungs- oder Waldarbeiten durchgeführt werden, geboten. Diese sind auch vom freien Betretungsrecht ausgenommen. Um Gefahren zu vermeiden, sollten solche Flächen großräumig umgangen werden.
 
Auch auf öffentlichen Straßen dürfen nur Personen reiten, die körperlich geeignet, des Reitens kundig sind und das 16. Lebensjahr vollendet haben. Sind die Reiter jünger, so dürfen sie nur in Begleitung Erwachsener reiten. Bei schlechten Sichtverhältnissen müssen sie außerdem entsprechend gekennzeichnet sein (Laterne, Reflektoren,…). Häufig sehen zum Beispiel Versicherungsbedingungen vor, dass der Reiter einen Nachweis seiner Qualifikationen vorlegen muss (zB Reiterpass, Reiternadel,…), um im Falle des Falles einen Versicherungsschutz zu haben. Für einen guten Reiter, der gerne Ausritte absolviert, sollte das Ablegen gewisser Fachprüfungen und Abzeichen ohnehin ein erstrebenswertes Ziel sein.
 
Ein verstärktes Miteinander von Grundeigentümern und Reitern ist auch der Landwirtschaft ein großes Anliegen. Dies wird alleine daraus ersichtlich, dass nicht zuletzt die Landwirtschaft maßgeblich daran beteiligt ist, dass dem Pferd ein höherer Stellenwert in der Bevölkerung gesichert wurde. Immerhin sind mehr als die Hälfte der bestehenden Reitvereine in Oberösterreich auf landwirtschaftlichen Betrieben angesiedelt. In vielen bäuerlichen Betrieben ist die Pensionspferdehaltung ein wichtiger Einkommenszweig geworden – im Moment gibt es mehr als 1.000 Pensionspferdehalter in Oberösterreich, die unterschiedlichste Anforderungen erfüllen.
 
Die Landwirtschaftskammer Oö bietet deshalb im Rahmen des Landwirtschaftlichen Fortbildungsinstitutes viele Weiterbildungsmöglichkeiten rund um das Thema Pferd & Reiten an. Das gesamte Programm bzw. Detailinformationen erhält man im Internet unter www.pferdehaltung.lfi-ooe.at oder auch telefonisch unter 050/6902-1500.
 
„Um ein gutes Miteinander zu erreichen und damit jeder den Wald so lange wie möglich als Erholungsraum nutzen kann, sollten gesetzliche Grenzen beachtet werden, da nicht nur die Natur gestört wird, sondern man sich selbst und andere auch leicht in Gefahr bringen kann“, so Reisecker.

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Oswald Schwarzl

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Chefredakteur in Ruhe

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