Poller halten Motorräder nicht vor Fahrt in FUZOS auf

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Foto: Motorrad fahrt / Symbolbild
20 Aug 12:00 2018 von Redaktion Wien Print This Article

Verkehrs- und Straßenrechtsamt: Auch einspurige KfZ brauchen Ausnahmegenehmigung

Immer öfter sei das Verkehrs- und Straßenrechtsamt mit Klagen von Bewohner*innen der Salzburger Fußgängerzonen (FUZOS) konfrontiert, dass Mopeds, Motorroller und Motorräder diese unberechtigterweise befahren, sagt der städtische Poller-Fachmann Christian Morgner.

„Zuletzt hatten wir Anrufe aus der Kaigasse. Wer in die Fußgängerzonen der Linken oder Rechten Altstadt mit einem einspurigen KfZ einfahren will, den halten die Poller ja nicht auf. Aber: Er braucht außerhalb der Ladetätigkeitszeit jedenfalls eine Ausnahmegenehmigung!“, so Morgner. „Wir prüfen das genau. Für ein Motorrad z.B. erhält ein Bewohner eine Ausnahmegenehmigung nur dann, wenn er über einen eigenen Parkplatz, etwa in einem der zahlreichen Innenhöfe, verfügt.“

Gefahren werden darf in den Fußgängerzonen übrigens nur in Schrittgeschwindigkeit. Wer über keinen eigenen Abstellplatz verfügt, der muss seine Maschine vor den Fußgängerzonen auf den ausgewiesenen öffentlichen Stellplätzen, etwa am Rudolfskai (Nähe Mozartplatz) oder in der Sebastian-Stief-Gasse abstellen. In den FUZO-Bereichen ist das generell nicht gestattet.

Das Verkehrs- und Straßenrechtamt hat mittlerweile die Polizei informiert, dass sich Probleme mit illegalen Motorradfahrten – insbesondere auch nachts – in den Fußgängerzonen häuften. Wer erwischt wird, dem drohen mindestens 100 € Geldstrafe.


Quelle: Stadt Salzburg



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