Polizeiliche Information zum Fußballspiel am Montag, 08. Mai 2017

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Foto: Fussball Wiese / Symbolbild
08 Mai 09:00 2017 von Redaktion Salzburg Print This Article

Am Montag, den 08. Mai 2017 findet im Tivoli Stadion Tirol, in Innsbruck das Meisterschaftsspiel - FC Wacker Innsbruck gegen LASK Linz statt

Die Landesspolizeidirektion Tirol verfügte für diese Sportgroßveranstaltung per Verordnung nach dem Sicherheitspolizeigesetz einen Sicherheitsbereich rund um das Stadion. Diese Verordnung tritt am 08. Mai 2017 um 16:30 Uhr in Kraft und endet am 08. Mai 2017 um 24:00 Uhr. Der genaue Bereich ist aus dem beigefügten Plan ersichtlich.

Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind ermächtigt, einem Menschen, von dem auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass er im Anwendungsbereich dieser Verordnung einen gefährlichen Angriff begehen werde, das Betreten dieses Sicherheitsbereichs zu verbieten und ihn gegebenenfalls aus demselben wegzuweisen.

Die Polizei weist zudem darauf hin, dass die Überwachung innerhalb des Sicherheitsbereiches auch mittels Videoaufnahmen durchgeführt wird. Ferner ist eine Durchsuchungsanordnung mit der konkreten Verordnung kundgemacht. Der Zutritt von Personen zur Veranstaltungsstätte „Tivoli Stadion Tirol“ wird gem. § 41 SPG 1991 i.d.g.F. am 08. Mai 2017, ab 17:00 Uhr von der Bereitschaft abhängig gemacht, die Kleidung und mitgeführte Behältnisse durchsuchen zu lassen. Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind ermächtigt, Menschen, die Zutritt haben wollen, vor dem Einlass zu durchsuchen (Kleidung und mitgeführte Behältnisse) und sie im Falle der Weigerung vom Zutritt zu dieser Veranstaltung – notfalls auch durch Zwang (§ 50 SPG) – auszuschließen. Ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises gegenüber dem Bund besteht nicht. Diese Durchsuchungsverordnung tritt am Ende der Veranstaltung außer Kraft.

Die Zuschauer werden gebeten, nach Möglichkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum Fußballspiel anzureisen und dies rechtzeitig vorzunehmen. Der Plan des Sicherheitsbereichs und die Kundmachung gem. §§ 41, 49a Abs. 1, 54 Abs. 5 SPG sind auf der Homepage der LPD Tirol ersichtlich. www.polizei.gv.at/tirol


Quelle: LPD Tirol



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