Pensionist (65) aus Neusiedlersee gerettet

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Foto: Landespolizeidirektion Burgenland
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21 Jun 14:50 2017 von Redaktion Vorarlberg Print This Article

Nur durch einen beherzten Sprung eines Polizisten in den Neusiedler See war es möglich, dass ein verunfallter Segler bei Breitenbrunn gerettet werden konnte. Der Segler war alkoholisiert!

In den Vormittagsstunden des heutigen Tages, den 21. Juni 2017, langte bei der Polizeiinspektion Purbach am Neusiedler See ein Notruf ein! Dabei teilte der Anrufer mit, dass er soeben von seinem Boot aus beobachtet habe, wie ein Mann - dieser hantierte gerade an den Segeln seines Bootes, rückwärts in das Wasser des Neusiedler Sees stürzte. Daraufhin eilte er dem Verunfallten zu Hilfe und versuchte diesen - bis zum Eintreffen der Rettungskräfte - über Wasser zu halten.

Um den bereits ermüdeten Retter bei der Hilfe zu unterstützen, sprang ein Polizist mit einem beherzten Sprung ins Wasser. Erst so war es möglich, den 65-jährigen Wiener durch die herbeigeeilte Besatzung des Polizeiboots „Podersdorf-Boot 1“ mit Unterstützung des Feuerwehrboots „Purbach-Boot 1“ aus dem Wasser zu retten und an den Strand in Breitenbrunn zu verbringen. Der stark unterkühlte Segler wurde anschließend nach der Erstbehandlung vor Ort mit dem Notarzthubschrauber „Christophorus 3“ zur weiteren Beobachtung in ein Krankenhaus gebracht.

Das führerlose Segelboot des Verunfallten wurde durch die Besatzung des Polizeibootes „Podersdorf-Boot 1“ geborgen und im Hafen Breitenbrunn, am dortigen Gästesteg ordnungsgemäß vertäut. Die anwesende Feuerwehr Purbach war mit fünf Mann und dem Feuerwehrboot, die Feuerwehr Breitenbrunn ebenfalls mit fünf Mann im Einsatz.

Der bei dem verunfallten Segler durchgeführte Alkotest verlief positiv - 2,08 Promille! Angemerkt wird, dass das Steuern eines Segelbootes in einem durch Alkohol oder Suchtgift beeinträchtigten Zustand – genau wie beim Lenken oder der Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeuges – den gleichen im Gesetz normierten Bestimmungen unterliegt. So hat der alkoholisierte Segler auch mit Anzeige bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu rechnen.


Quelle: LPD Burgenland



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