Online-Schulvormerkung versäumt, was tun?

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Graz

17 Nov 07:00 2018 von Redaktion Vorarlberg Print This Article

Die Frist für die Online-Schulvormerkung für Kinder, die mit Herbst 2019 die 1. Klasse Volksschule besuchen werden, ist am 13. November 2018 zu Ende gegangen.

Keine Panik! Wer dieses Service nicht genützt hat, geht einfach am 14. oder 15. Jänner 2019 in der Zeit von 8.00 bis 12.00 Uhr gemeinsam mit seinem Kind in eine städtische Volksschule seiner Wahl zur persönlichen Anmeldung.

Folgende Dokumente des Kindes sind dann mitzubringen:

  • Meldenachweis
  • Geburtsurkunde
  • Nachweis des Religionsbekenntnisses (z.B. Taufschein)
  • Staatsbürgerschaftsnachweis oder Reisepass des Kindes bzw. der Eltern
  • E-Card des Kindes
  • Impfpass
  • SchülerInnenaufnahmeblatt

Was, wenn mein Kind keinen Platz in der Wahlschule erhält?

Dann bekommen Sie bis spätestens April 2019 einen Brief von der Abteilung für Bildung & Integration mit allen Infos und Ihrer persönlichen Ansprechperson.


Quelle: Stadt Graz



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