Online-Partnervermittlungen im AK-Check

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Arbeiterkammer Oberösterreich
22 Feb 22:39 2017 von Redaktion Vorarlberg Print This Article

Die AK-Konsumentenschützer haben die drei bekannten Single-Börsen Parship, eDarling und ElitePartner geprüft. Besonderes Augenmerk wurde auf die Vertragsdauer, die vereinbarte Leistung sowie Rücktritts- und Kündigungsmodalitäten gelegt. Der rechtliche Check bestätigt die Beratungserfahrung der AK-Konsumentenschützer: Fallstricke ergeben sich bei der automatischen Vertragsverlängerung sowie beim Wertersatz nach erklärtem Rücktritt.

ElitePartner am günstigsten

Alle drei Plattformen bieten kostenpflichtige Mitgliedschaften für 6, 12 oder 24 Monate an. Die günstigste Online-Partnervermittlung bietet ElitePartner. Eine sechsmonatige Mitgliedschaft kostet dort pro Monat Euro 43,90 bzw. 23,95 Euro in den ersten drei Monaten. eDarling ist mit monatlichen Kosten von Euro 55,90 am teuersten. Monatliche Zahlung kostet bei allen drei Anbietern zusätzlich zwischen 4 und 6 Euro pro Monat. Erfreulich ist, dass alle drei Plattformen korrekt vor Vertragsabschluss über die Kostenpflicht informieren.

AK klärt automatische Vertragsverlängerung

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen aller drei Anbieter wird eine automatische Vertragsverlängerung vereinbart. Diese beläuft sich auf 12 Monate, auch wenn ursprünglich ein Vertrag für nur 6 Monate abgeschlossen wurde. Das kommt Konsumenten/-innen teuer zu stehen, wenn die Kündigungsfrist übersehen wird.

Eine wirksame Vertragsverlängerung ist jedoch an strenge Voraussetzungen geknüpft. Nach dem Konsumentenschutzgesetz reicht es nicht aus, dass eine automatische Vertragsverlängerung bei Vertragsabschluss vereinbart wird. Zusätzlich müssen Konsumenten/-innen rechtzeitig vor der Verlängerung eines Vertrages einen gesonderten Hinweis erhalten, der ihnen die Situation – kostenpflichtige Vertragsverlängerung bei Nichtkündigung – klar macht.

Die Arbeiterkammer führt derzeit ein Verbandsverfahren gegen die PE Digital GmbH (diese betreibt die Plattformen Parship und Elite Partner), da nach Meinung der Konsumentenschützer den Erfordernissen für eine wirksame automatische Vertragsverlängerung nicht entsprochen wird.

Hoher Wertersatz bei Rücktritt

Als Folge des Widerrufs behalten sich alle drei Anbieter vor, einen Wertersatz für bereits erbrachte Leistungen zu verlangen. Darüber wird vor Vertragsabschluss auch hingewiesen. Wie die Beratungspraxis zeigt, wird von diesem Recht insbesondere von Parship und ElitePartner Gebrauch gemacht.

Betroffene Konsumenten/-innen werden mit Forderungen bis zu drei Viertel des Gesamt­preises konfrontiert. Parship argumentiert mit der vereinbarten Kontaktgarantie: Kamen fünf der garantierten Kontakte zustande, wird der höchste Wertersatz in Höhe von 75 Prozent des Gesamtpreises verrechnet, bei weniger Kontakten entsprechend weniger. Bei zwei Kontakten bedeutet dies beispielsweise einen Wertersatz in Höhe von 40 Prozent des Gesamtpreises.

Da ein derart hoch bemessener Wertersatz zur Untergrabung des gesetzlichen Widerrufsrechts führen kann, geht die Arbeiterkammer auch gegen diese Vorgangsweise der PE Digital GmbH mit Verbandsklage vor.

Rücktritt vom Vertrag

Während der Vertragsabschluss direkt online über die Website erfolgt, ist ein Rücktritt bzw. eine Kündigung des kostenpflichtigen Profils bei allen drei Anbietern online nicht möglich. Der Rücktritt bzw. die Kündigung muss in Textform erfolgen (z.B. E-Mail, Brief, Telefax).

Das gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsformular stellt nur eDarling mit den übermittelten Unterlagen zur Verfügung. Bei Parship und ElitePartner ist dieses Formular über einen Link abrufbar. Nach den gesetzlichen Bestimmungen muss aber der Unternehmer das Formular zur Verfügung stellen. Ein Link trägt nach Meinung der Konsumentenschützer dieser Anforderung nicht Rechnung. Das Formular müsste daher auf Papier oder per E-Mail ausgefolgt werden.

Tipps

  • Erklären Sie Ihre Kündigung oder den Rücktritt vom Vertrag aus Beweisgründen immer mit eingeschriebenem Brief.
  • Nach erfolgtem Rücktritt wird das Konto nicht automatisch gelöscht, sondern auf die kostenlose Mitgliedschaft umgestellt. Wenn Sie auch diese nicht mehr möchten, müssen Sie die Löschung des Kontos selbst vornehmen.
  • Wenn ein hoher Wertersatz von Ihnen gefordert wird, zahlen Sie nicht voreilig, sondern teilen Sie dem Unternehmen mit, dass der geforderte Wertersatz zu hoch ist.
  • Wurde Ihr Vertrag automatisch verlängert, ohne dass Sie über die Verlängerung gesondert und rechtzeitig informiert wurden, teilen Sie dem Unternehmen mit, dass Sie nicht ordnungsgemäß auf die Vertragsverlängerung hingewiesen wurden. Einen Musterbrief dazu finden Sie auf ooe.konsumentenschutz.at.


Quelle: AKOÖ



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Chefredakteur von Regionews Vorarlberg

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