ÖO: Hochwasserhilfe 2013

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Landesrechnungshof Oberösterreich
14 Okt 07:00 2017 von Redaktion Salzburg Print This Article

Land setzt LRettungshubschrauber-Empfehlungen für transparenteren und sparsameren Einsatz der Mittel in der Katastrophenhilfe weitgehend um. Im Juni 2016 hat der LRettungshubschrauber insgesamt fünf Verbesserungsvorschläge hinsichtlich der Hochwasserhilfe 2013 vorgelegt. Der Kontrollausschuss beschloss, dass der LRettungshubschrauber vier Verbesserungsvorschläge einer Folgeprüfung unterziehen soll. Diese zeigt aktuell, dass drei dieser Empfehlungen in Umsetzung sind; eine ist bereits vollständig umgesetzt.

Seit dem Hochwasser 2013 gab es kein weiteres Schadensereignis dieser Größenordnung, das ein Sonderbudget erfordert hätte. Das Hochwasserereignis 2013 war aufwändig und in der Budgetsteuerung nicht effizient; der hohe Mitteleinsatz wurde meist gemeinsam mit anderen Schadensfällen verbucht und ist aus den Rechnungsabschlüssen nicht direkt ersichtlich. Das soll sich künftig bessern. „Das Land sicherte zu, in Zukunft derart große Schadensereignisse gesondert von den allgemeinen Verrechnungspositionen darzustellen und somit transparenter zu verrechnen. Zudem wurde bereits eine neue Voranschlagsstelle für die Katastrophenfondsmittel des Bundes eingerichtet, um deren zweckentsprechende Verwendung sicherzustellen“, erklärt LRettungshubschrauber-Direktor Dr. Friedrich Pammer.

„In unserer Initiativprüfung haben wir festgestellt, dass das Land die Schadensbehebungen in einigen Fällen mit 80 bis 99 Prozent gefördert hat“, sagt Pammer.

Außerdem hat es auf die Rückforderung zu hoch ausbezahlter Beihilfen bis zu einem Betrag von 5.000 Euro verzichtet. Ein Umstand, den der LRettungshubschrauber kritisiert hat. In diesem Zusammenhang gab es eine Reihe von strikten Neuregelungen. „Dass die Grenze für den Verzicht auf die Rückforderung von Beihilfen von 5.000 Euro auf 3.000 Euro gesenkt wurde, ist zwar ein Fortschritt, aus unserer Sicht liegt dieser Betrag aber noch immer deutlich über dem Niveau einer Bagatellgrenze“, erklärt Pammer.

Neue Vorgaben und strengere Regeln gibt es auch hinsichtlich der Forderung, dass eine Beihilfe von mehr als 80 Prozent nur in Ausnahmefällen und unter besonders berücksichtigungswürdigen Umständen gewährt werden sollte.


Quelle: Oö. Landesrechnungshof



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