ÖAMTC: Kurzparkzone Wien Simmering
Als Ergebnis einer Befragung der Bürger des Bezirks tritt am 5. November 2018, 9 Uhr im Bezirkszentrum von Simmering eine flächige Kurzparkzone in Kraft.
Die Kurzparkzone gilt ab 5. November 2018, werktags Mo.-Fr. in der Zeit von 9 bis 19 Uhr. Ohne Parkpickerl beträgt die maximal zulässige Parkdauer mit Parkschein drei Stunden.
„Die Simmeringer Hauptstraße von Geystraße bis Kaiser-Ebersdorfer-Straße, ein Teil des Enkplatzes und die Fuhrygasse sind Geschäftsstraßen. Hier gilt die Kurzparkzone Mo.-Fr. (werktags) 8 bis 18 Uhr und Sa (werktags) 8 bis 12 Uhr. Die maximal zulässige Parkdauer beträgt hier auch mit Parkpickerl 1,5 Stunden und es muss eine Parkscheibe eingelegt werden“, so ÖAMTC-Juristin Tanja Tretzmüller.
Achtung: Mit Simmering wird auch die Zone im 3. Bezirk auf die Straßen zwischen Litfaßstraße – Baumgasse – Nottendorfer Gasse – Erdbergstraße und Bezirksgrenze zu Simmering ausgeweitet.
Das Parkpickerl kann beim Magistratischen Bezirksamt oder mittels Online-Formular mit Handy-Signatur oder Bürgerkarte beantragt werden. Bei Verwendung des Online-Formulars fallen geringere Gebühren an.
Quelle: ÖAMTC
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