OÖ - Wirtschaft braucht Aufenthaltsbewilligung für Lehrlinge zur Fachkräftesicherung

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Wirtschaftskammer Oberösterreich
24 Mai 04:00 2018 von Redaktion Salzburg Print This Article

WKOÖ-Präsidentin Hummer: „Rasche und praxisnahe Umsetzung des Regierungsprogramms soll arbeitsmarktpolitische Akzente setzen“

Aktuell können alleine in Oberösterreich 20.767 offen Stellen und zusätzlich rund 1000 offene Lehrstellen nicht besetzt werden. Eine Tatsache, die die oö. Wirtschaft vor enorme Herausforderungen stellt und dringenden Handlungsbedarf zeigt. Daher ist es erfreulich, dass die Bundesregierung dieses Thema aufgegriffen hat und mit einer Aufenthaltsbewilligung für Lehrlinge auch Jugendlichen aus Drittstaaten eine duale Ausbildung ermöglichen möchte.

WKOÖ-Präsidentin Doris Hummer: „Wir bekennen uns ausdrücklich zum Regierungsprogramm, in dem eine Arbeitsmarkt- und Migrationspolitik festgelegt wurde, die sich streng an den Bedürfnissen Österreichs orientiert. Die WKO Oberösterreich vertritt daher die klare Position, dass unbescholtene und gut integrierte Asylwerber, die sich in einer dualen Ausbildung befinden, nicht abgeschoben werden sollen. Genauso klar sprechen wir uns aber auch dafür aus, dass aus einer Arbeitsmarktintegration kein automatisches Aufenthaltsrecht abgeleitet werden darf oder eine Arbeitsmarktintegration zum Bleiberecht durch die Hintertür wird.“

Aus Sicht Hummers sollte die im Regierungsprogramm vorgesehene Aufenthaltsbewilligung für Lehrlinge im Zuge der aktuellen Fremdenrechts-Novelle rasch umgesetzt werden und für Menschen, die bereits eine Lehre begonnen haben oder eine Lehre in einem Mangelberuf beginnen möchten, Rechtssicherheit und eine Zukunftsperspektive geschaffen werden. Nachdem die Lehre abgeschlossen wurde, sollte – ähnlich wie bei den ausländischen Studienabsolventen, die auch ihre Ausbildung in Österreich erhalten haben – eine Umstiegsmöglichkeit auf die Rot-Weiss-Rot-Karte vorgesehen werden. Diese Umstiegsmöglichkeit auf die Rot-Weiss-Rot-Karte soll auch für Jugendliche, die während ihres Asylverfahrens bereits eine Lehre abgeschlossen haben, zur Anwendung kommen.

Oö. Betriebe brauchen qualifizierte Zuwanderung
„Für 2018 zeigen die bisher durchgeführten Konjunktureinschätzungen der Industriefachverbände zu den Bereichen Produktion, Auftragseingänge sowie Beschäftigte eine Fortsetzung des Industriewachstums. Damit der Konjunkturmotor weiterhin brummt, brauchen die Unternehmen dringend Fachkräfte, um die Aufträge bewerkstelligen zu können. Zur Sicherstellung des Fachkräftebedarfs der heimischen Wirtschaft muss deshalb künftig der Fokus verstärkt auf die qualifizierte Zuwanderung gelegt werden“, ist Günter Rübig, Obmann der Sparte Industrie der WKOÖ, überzeugt.

„Die Betriebe brauchen Lehrlinge, das beweist auch die ständig steigende Zahl der in oberösterreichischen Betrieben in einer Lehre befindlichen Asylwerber, die aktuell bei rund 350 liegt. Der Bedarf ist also da, die Firmen investieren in deren Lehrausbildung, was sie allerdings benötigen ist die Rechtssicherheit, dass sie auch fertig ausgebildet werden können und nicht abgeschoben werden“, so Rübig.

„Jugendliche Asylwerber bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres dürfen in allen Lehrberufen, in denen ein nachgewiesener Lehrlingsmangel besteht, beschäftigt werden. Auch während eines Lehrverhältnisses kann ein laufendes Asylverfahren negativ entschieden werden, da das Lehrverhältnis selbst kein Aufenthaltsrecht begründet. Es macht jedoch keinen Sinn, gut integrierte und unbescholtene Asylwerber, die sich bereits in einer Lehrausbildung in einem solchen Mangelberuf befinden, abzuschieben“, sagt Rudolf Mark, Bildungssprecher der Sparte Industrie.

Von den rechtskräftige Entscheiden im Asyl/Bleiberecht im Jahr 2017 waren 51,85 Prozent positiv und 48,15 Prozent negativ. Daraus folgt, dass circa jeder zweite Asylbescheid negativ ist. „Dies bedeutet große Verunsicherung für Unternehmen, was die Aufnahme von Asylwerbern in die Lehre betrifft. Deshalb bedarf es lösungsorientierte Maßnahmen für Asylwerber seitens der Politik. Generell sollte die rasche Abwicklung von Asylverfahren oberstes Ziel sein, sodass Verfahren möglichst binnen sechs Monaten abgeschlossen werden. Die damit verbundene rasche Rechtsicherheit hätte Vorteile für alle Betroffenen und es würde sich dann auch die Frage des Arbeitsmarktzugangs für Asylwerber nicht mehr stellen“, fordert Mark.




Quelle: Wirtschaftskammer Oberösterreich



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