OÖ - Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer: Sozialpädagogische Arbeit für hilfsbedürftige Kinder und Jugendliche darf nicht gefährdet werden!

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Symbolbild: Land Oberösterreich
07 Jun 16:00 2018 von Redaktion Salzburg Print This Article

In den letzten beiden Wochen ist eine sozialpädagogische Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe in Wels ins parteipolitische Visier geraten. Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer stellt sich ausdrücklich hinter die Arbeit der Sozialpädagoginnen und -pädagogen. Denn sowohl die Aufsicht des Landes als auch die Überprüfung durch die OPCAT-Kommission der Volksanwaltschaft ergaben keine Beanstandungen hinsichtlich der Qualität der Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen.

„Es wird offenbar versucht, auf dem Rücken von Kindern und Jugendlichen - die schwerste Schicksale hinter sich haben - politisches Kapital zu schlagen. Es werden Personen diskreditiert, die sich in ihrer täglichen pädagogischen Arbeit einsetzen, um diesen Jugendlichen ein geordnetes Leben mit Halt, Orientierung und Verlässlichkeit zu bieten“, zeigt sich Landesrätin Gerstorfer verärgert.

Die intensive Betreuung von Kindern und Jugendlichen ist wahrlich keine leichte Aufgabe. Komplexe Belastungen bringen zahlreiche Symptome mit sich. Der angemessene Umgang damit ist für Laien oft schwer zu verstehen. Wenn beispielsweise ein Kind aufgrund schwerer psychischer Belastungen nicht in der Lage ist, den Schulunterricht zu besuchen, wird dieses Thema konsequent pädagogisch bearbeitet. Hier geht aber die Zuständigkeit über jene der Kinder- und Jugendhilfe hinaus und fordert auch die Schulen, den nötigen Rahmen für einen geordneten Schulbesuch zu schaffen.

Zu den heute erhobenen Vorwürfen über die Kontrolle der Kinder- und Jugendhilfe hält Landesrätin Birgit Gerstorfer fest: Der Bund hat in seinem Grundsatzgesetz (§ 17
Abs. 6 Bundes-Kinder-und Jugendhilfegesetz 2013) vorgegeben, dass für sozial­pädagogische Einrichtungen eine Aufsichtspflicht des Kinder- und Jugendhilfeträgers besteht. Die Abteilung Kinder- und Jugendhilfe erfüllt somit ihre gesetzliche Aufgabe.

Sozialpädagogische Einrichtungen erhalten von der Abteilung Kinder- und Jugendhilfe eine Bewilligung, damit sie die Betreuung von Kindern und Jugendlichen übernehmen können. Zuweisung und Kostentragung erfolgt durch die Bezirke und Städte, in Ausnahmefällen auch durch das Land Oberösterreich. Die Kinder- und Jugendhilfe beim Amt der Oö. Landesregierung überprüft im Rahmen der gesetzlichen Aufsicht, ob die vorgegebenen Standards einer von ihr genehmigten Einrichtung eingehalten werden. Diese Vorgangsweise ist auch in anderen Rechtsbereichen (Alten- und Pflegeheime, Krankenhäuser) üblich und entspricht den Grundsätzen der staatlichen Aufgabenerfüllung.

Für die einzelnen Kinder und Jugendlichen nimmt die zuweisende Behörde die elterliche Verantwortung (im Rahmen der ihr übertragenen Obsorge) wahr. Daher überzeugen sich die zuständigen Sozialarbeiter/innen regelmäßig von der Betreuungs­situation. Jedes Kind und jede/r Jugendliche/r wird mindestens alle sechs Monate im Rahmen eines sogenannten Hilfeplangesprächs besucht, um gemeinsam mit Betreuern und Eltern über die aktuelle Situation und die weiteren Ziele zu sprechen.

Darüber hinaus überprüft auch die OPCAT-Kommission der Volksanwaltschaft unangemeldet die Einrichtungen. Die Kinder- und Jugendanwaltschaft steht den Jugendlichen ebenfalls als Ansprechmöglichkeit zur Verfügung.

„Ich verwehre mich, dass unzuständige Politiker aus parteipolitischen Motiven versuchen, die gute Arbeit der Mitarbeiter/innen der sozialpädagogischen Einrichtungen und damit die gesamte Arbeit der Kinder- und Jugendhilfe in Verruf zu bringen. Selbstverständlich stehe ich für eine sachliche Diskussion zur Verfügung, wenn das Wohl der Kinder und Jugendlichen im Mittelpunkt steht und sie auf fachlichen und sachlichen Grundlagen basiert“, sagt Birgit Gerstorfer.


Quelle: Land Oberösterreich



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