OÖ: Nach 20 Jahren im Betrieb: Ohne AK-Hilfe hätte Arbeiterin durch falsche Endabrechnung 8.300 Euro verloren

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Arbeiterkammer Oberösterreich
17 Jun 19:00 2017 von Redaktion Salzburg Print This Article

Mehr als 20 Jahre lang hatte eine Linzer Arbeiterin treu für ein Industrieunternehmen gearbeitet. Dann wurde sie von ihrem Arbeitgeber zu einer einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses gedrängt. Damit nicht genug, berechnete der Arbeitgeber bei der Endabrechnung auch noch mehrere Ansprüche der Frau falsch bzw. viel zu niedrig und wollte ihr so um mehr als 8.300 Euro weniger zahlen als ihr zustand. Erst mehrere Interventionen der oberösterreichischen Arbeiterkammer verhalfen der Frau zu dem ihr zustehenden Geld.

„Es ist traurig, wie manche Unternehmen mit langgedienten älteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern umgehen. Zumindest konnten wir der Arbeitnehmerin zu einer korrekten Bezahlung aller offenen Ansprüche verhelfen“, kommentiert AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer den vorliegenden Fall.

Nach Jahrzehnten im selben Betrieb würde sich jede/jeder Beschäftigte am Ende seines Arbeitsverhältnisses – wenn schon nicht Dankbarkeit – dann zumindest eine faire Behandlung und eine korrekte Endabrechnung erwarten. Dass man davon nicht ohne weiteres ausgehen kann, bewies leider ein Linzer Industriebetrieb. Er berechnete sowohl die gesetzliche Abfertigung als auch den offenen Urlaubszuschuss viel zu niedrig. Bei der Abfertigung berücksichtigte er Zeiten des Wochengeldbezugs nicht und kam so auf eine Abfertigung von sechs statt richtigerweise von neun Monatsentgelten. Wochengeldbezugszeiten sind aber gesetzlich eindeutig als abfertigungsrelevante Beschäftigungszeiten zu werten. Erst nach Intervention der Arbeiterkammer zahlte das Unternehmen der längjährigen Mitarbeiterin die restlichen drei Monatsentgelte Abfertigung aus, insgesamt 7.783,89 brutto.

Noch länger wehrte sich der Arbeitgeber gegen eine korrekte Bezahlung des offenen Urlaubszuschusses. Gegen das geltende Recht hatte er diesen auf Grund der bevorstehenden Beendigung des Arbeitsverhältnisses schon zuvor aliquotiert und nicht in voller Höhe ausbezahlt. Auch nachdem ihn die Arbeiterkammer über die geltende Rechtslage aufgeklärt hatte, vertrat das Unternehmen den gegenteiligen Rechtsstandpunkt und weigerte sich zu zahlen. Es bedurfte weiterer zwei Interventionsschreiben durch die AK, bis die Frau die restlichen 520 Euro bekam.


Quelle: AK Oberösterreich



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