OÖ: Landtag entscheidet sich für mehr Sicherheit im öffentlichen Raum

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Symbolbild: Land Oberösterreich
07 Jul 06:00 2017 von Redaktion Salzburg Print This Article

LR Podgorschek: Mehr Kompetenz für Ordnungsdienste

Auf Antrag und mit den Stimmen der FPÖ und der ÖVP wurde heute im Landtag die Novelle des Oö. Polizeistrafgesetzes verabschiedet. Damit wird es den Gemeinden und vor allem den Statutarstädten möglich, ihre bestehenden Ordnungsdienste und Wachkörper mit weiteren Aufgaben zu betrauen.


„Es geht bei dieser Entscheidung überhaupt nicht darum, eine zweite Polizei aufzubauen, wir wollen damit vielmehr die eigentlichen Polizeikräfte entlasten, so dass sie ihren hoheitlichen Aufgaben ungehindert nachgehen können. Vor allem aber geht es uns ganz besonders darum, dass wir das Potential dieser städtischen Ordnungsdienste vernünftig nutzen, damit sich die Bürgerinnen und Bürger in unseren Städten sicher fühlen können“, so Landesrat Elmar Podgorschek.


Neben den bisherigen Aufgaben sollen den Ordnungsdiensten nunmehr weitergehende Kontrollbefugnisse übertragen werden können. Das bereits bewährte System der Hilfestellung bei der Durchsetzung von Ordnung und Sicherheit, das auch in der Bevölkerung breiten Anklang findet, wird nun sinnvoll ergänzt. Neben den bisherigen Befugnissen, bei Anstandsverletzungen, Belästigung und Bettelei tätig zu werden, können ihnen künftig auch die Kontrolle der Einhaltung ortspolizeilicher Verordnungen übertragen werden. „Dadurch werden die Gemeindewachkörper und Ordnungsdienste einen sehr wichtigen Beitrag zur Sicherheit im öffentlichen Raum leisten können,“ erklärt Podgorschek.


„Wir sehen durch die Kompetenzerweiterung einen äußerst konstruktiven Ansatz für mehr Sicherheit durch die Präsenz der Wachorgane. Der Staat gibt seinen Hoheitsanspruch natürlich nicht auf. Die Landesregierung will durch die Gesetzesnovelle einen Rahmen vorgeben, wie städtische Wachorgane eingesetzt werden können – die Ermächtigung zum Tätigwerden haben die Städte selbst zu regeln. Letztlich geht es darum, in den Städten und Gemeinden ein lebenswertes Umfeld zu erhalten“, so Podgorschek abschließend.




Quelle: Amt der Oö. Landesregierung



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