OÖ - Landesrat Hiegelsberger zur Sonderprüfung des Landesrechnungshofs „System der Gemeindeaufsicht“

Slide background
Symbolbild: Land Oberösterreich
14 Jän 11:00 2018 von Redaktion Salzburg Print This Article

„Wir lassen Gemeindebürgerinnen und -bürger bei notwendigen Projekten nicht allein, denn sie tragen keine Verantwortung für das fehlerhafte Verhalten der Gemeindepolitik und Gemeindeverwaltung.“

Im heute veröffentlichten Sonderprüfungs-Bericht empfiehlt der Landesrechnungshof, bei kommunalen Bauvorhaben eine nachträgliche Genehmigung sowie die nachträgliche Gewährung von Bedarfszuweisungsmittel auszuschließen. Durch das im Frühjahr 2017 beschlossene und seit 1. Jänner 2018 gültige Modell der „Gemeindefinanzierung Neu“, sei dies bereits gesichert, so Landesrat Max Hiegelsberger: „Dem Vorschlag des Landesrechnungshofes wurde bereits durch die Einführung des Systems der Gemeindefinanzierung Neu nachgekommen. Es braucht eine verantwortungsvolle Gemeindeautonomie. Durch dieses neue System konnte das Gemeinderessort wesentliche Schritte dazu setzen.“ Hiegelsberger verweist in diesem Zusammenhang auf Transparenz und Objektivität, die zu jeder Zeit in Oberösterreichs Gemeinden bei der Abwicklung von Bauvorhaben gewährleistet sein müssen.

Förderabwicklung St. Wolfgang: Auszahlungen der Bedarfszuweisungen geschahen Richtlinien-konform

Der Landesrechnungshof kritisiert in seinem Prüfbericht die Auszahlung eines Teils der Bedarfszuweisungsmittel für die Sanierung der Volksschule in Höhe von 430.000 Euro. Diese Fördermittel waren ursprünglich für die Jahre 2007 und 2008 zugesagt und Bestandteil eines genehmigten Finanzierungsplans aus dem Jahr 2006. Sowohl die Auszahlung dieses Betrags im Jahr 2013, als auch die Auszahlung aller anderen Bedarfszuweisungsmittel an die Marktgemeinde St. Wolfgang, entsprachen den Richtlinien.

Von der ebenfalls in den Richtlinien enthaltenen Möglichkeit der Kürzung oder Streichung von Bedarfszuweisungsmittel wurde schlussendlich zur Sicherung des Haushaltsgleichgewichts in der Marktgemeinde St. Wolfgang nicht Gebrauch gemacht. Sehr wohl wurden jedoch die restlichen Bedarfszuweisungsmittel für die Sanierung der Volksschule und des Amtsgebäudes in Höhe von insgesamt 850.870 Euro erst nach der Rücktrittserklärung des damaligen Bürgermeisters ausbezahlt.

Landesrat Hiegelsberger dazu: „Die Gemeinden finden in der Landespolitik einen Partner mit Handschlagqualität. Wir lassen die Bürgerinnen und Bürger einer Gemeinde bei notwendigen Projekten nicht allein, denn sie tragen nicht die Verantwortung für das fehlerhafte Verhalten der Gemeindepolitik und der Gemeindeverwaltung.“

Kefermarkt: Zinsoptimierungsgeschäfte bereits im Jänner 2013 abgeschlossen

Im Falle der Zinsoptimierungsgeschäfte der Marktgemeinde Kefermarkt verweist Landesrat Hiegelsberger auf seine Zuständigkeit als finanzierender Gemeindereferent: „Unsere Aufgabe ist es, optimale und vor allem transparente Handlungsoptionen für Oberösterreichs Gemeinden sicher zu stellen. Kefermarkt wurde in diesem Zusammenhang, bei voller Transparenz für den Gemeinderat, beginnend ab Herbst 2011, durch ein führendes Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmen begleitet. Ein professioneller Ausstieg zum Wohle der Gemeindefinanzen konnte umgesetzt werden.“

Die entsprechenden Beschlüsse des Gemeinderates wurden lange vor Prüfbeginn getätigt; die Zinsoptimierungsgeschäfte der Gemeinde Kefermarkt konnten bereits im Jänner 2013 abgeschlossen werden. „Eine neuerliche Prüfung des bereits vor Prüfungsbeginn im Einvernehmen mit der Aufsichtsbehörde abgeschlossenen und bereinigten Zinsoptimierungsgeschäftes wäre ein weiterer Schritt zur Verstärkung der Bürokratie, ohne Mehrwert für die Gemeinde und ihre entsprechenden Organe, gewesen“, so Hiegelsberger.


Quelle: Land Oberösterreich



  Markiert "tagged" als:
  Kategorien:
Redaktion Salzburg

Redaktion Tennengau

Weitere Artikel von Redaktion Salzburg