OÖ - Landesrätin Birgit Gerstorfer: „Rasche und unbürokratische Unterstützung durch die Familienhilfe wird umgesetzt“

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Foto: Geld / Symbolbild
14 Sep 04:00 2018 von Redaktion Salzburg Print This Article

Wenn eine wichtige Bezugsperson in der Familie vorübergehend ausfällt, muss vor allem für Kinder rasch Betreuung bereitstehen. Ist die Mutter krank oder überlastet? Braucht sie Unterstützung während der Schwangerschaft oder nach der Entbindung? Oder hat eine Alleinerzieherin keinen Anspruch auf Pflegeurlaub für ihr krankes Kind? Dann sind die qualifizierten Familienhelfer/innen zur Stelle. Im heutigen Unterausschuss des Oö. Landtages wurde das von Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer vorgelegte Modell von allen Parteien begrüßt. Im nächsten Schritt werden die rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst. Durch die Neuregelung gibt es für die Familien Verbesserungen in der Soforthilfe und bei der Kostenabrechnung.

Die Familienhilfe in Oberösterreich bietet Familien mit Kindern bis zu 15 Jahren in Krisensituationen ihre Unterstützung mit dem Ziel an, den gewohnten Lebensrhythmus der Familie aufrecht zu erhalten, die Situation in der Familie zu stabilisieren und besonders Kindern das Verbleiben im vertrauten Umfeld zu ermöglichen.

Diese Krisensituationen können vor allem durch die Erkrankung oder den Tod eines Elternteils, durch physische oder psychische Überlastung einer Betreuungsperson oder auch durch den Ausfall der Betreuungsperson – z.B. wegen Kur- oder Krankenhausaufenthalten - entstehen.

Die Familienhilfe kommt vor allem dann zum Einsatz, wenn die Gefahr besteht, dass Kinder aufgrund der Krisensituation der Familie in einem Heim fremduntergebracht werden müssten. Eine Trennung vom bestehenden Familienverband kann für Kinder und die Eltern eine große Belastung darstellen. Andererseits sind auch die Kosten einer Heimunterbringung für die öffentliche Hand um ein vielfaches höher als die Kosten der mobilen Familienhilfe. Somit stellt der Einsatz der Familienhilfe eine Win-Win-Situation dar.

Während die Familien(kurzzeit)hilfe für eine Betreuung von mehreren Wochen ausgerichtet ist, kann ab einer Einsatzdauer von 12 Wochen eine Familienlangzeithilfe (bis zu 3 Jahre) bewilligt werden. Sie kommt vor allem dann zum Einsatz, wenn der Weiterbestand der Familie gefährdet ist.

Die mobilen Familienhelfer/innen unterstützen Familien in ganz Oberösterreich zu Hause bei der Kinderbetreuung, der Säuglingspflege, der Pflege erkrankter Kinder und bei der Haushaltsführung. Sie verfügen über eine qualifizierte Ausbildung (Diplomierte Gesundheits- und Krankenschwestern, Fachsozialbetreuer/innen oder Heimhelfer/innen, zum größten Teil kommt aber das spezialisierte Berufsbild der „Diplomierten Familienhelferin“ zum Einsatz).

Im Jahr 2017 wurden in Oberösterreich rund 194.000 Leistungsstunden der Familienhilfe erbracht. Zur professionellen Abwicklung waren im Jahr 2017 insgesamt 239 Personen im Einsatz, 27 davon als Einsatzleitungen und 212 davon als operativ tätiges Personal. Die Familienhelfer/innen sind allesamt bei der Caritas angestellt, die diese Dienstleistung im Auftrag der Sozialhilfeverbände und Statutarstädte durchführt. Das Sozialressort des Landes OÖ und die Regionalen Träger Sozialer Hilfe (Sozialhilfeverbände bzw. Statutarstädte) teilen sich die Kosten zu je 50%. Den Familien verbleibt je nach Einkommen und Situation ein Kostenbeitrag, der im Zuge eines Erstbesuches von der Caritas für Betreuung und Pflege berechnet wird.

Die Gesamtausgaben der öffentlichen Hand beliefen sich 2017 auf 6,35 Millionen Euro.


Quelle: Land Oberösterreich



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