OÖ: LR Podgorschek: Planungen für den Hochwasserschutz im Eferdinger Becken abgeschlossen – ausführliche Medieninformation

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Symbolbild: Land Oberösterreich
05 Jul 19:00 2017 von Redaktion Salzburg Print This Article

Förderfähiges Generelles Projekt wurde im Beirat vorgestellt

Am 3. Juli 2017 tagte der Beirat zum Hochwasserschutzprojekt Eferdinger Becken. Der Beirat unter dem Vorsitz von Landesrat KommR Elmar Podgorschek besteht aus Mitgliedern der vier Landtagsfraktionen, den Bezirkshauptleuten von Eferding und Grieskirchen, Urfahr- Umgebung und Linz- Land sowie den drei Repräsentanten der Gemeinden des Eferdinger Beckens, den Bürgermeistern von Alkoven, Goldwörth und Ottensheim. Vertreter des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie haben beratende Funktion,

sämtliche Bürgermeister des Eferdinger Beckens sind teilnahmeberechtigt.

Nach einer Begrüßung und nach Feststellung der Beschlussfähigkeit durch Landesrat Elmar Podgorschek stellte Dipl.-Ing. Carli vom Büro WERNER CONSULT Ziviltechniker GmbH die wesentlichen Grundzüge des Generellen Projektes Eferdinger Becken vor.

Aufgrund der Naturkatastrophe von 2013 und dem dringenden Wunsch der Bevölkerung kamen die Bundesregierung und die Oö. Landesregierung überein, die Umsetzung eines umfassenden Hochwasserschutzprojektes mit Kosten von bis zu € 250 Mio. zum Schutz der Bevölkerung des Eferdinger Beckens zu ermöglichen.

Im Oktober 2013 wurden erste Bereiche identifiziert, innerhalb derer passiver Hochwasserschutz gefördert wird. Außerhalb der „gelben Zone“, der Zonen für die freiwillige Absiedelung, wurde nun ein Generelles Projekt für den gesamten verbleibenden Hochwasserabflussbereich der Donau im Eferdinger Becken erstellt.

Das Generelle Projekt umfasst konkrete Maßnahmen, die gemäß Wasserbautenförderungsgesetz zu 50 % vom Bund und 30 % vom Land Oberösterreich gefördert werden können. 20 % der erforderlichen Mittel sind vom Interessenten aufzubringen. Als Interessent für eine Hochwasserschutzmaßnahme können Gemeinden, Zusammenschlüsse von Gemeinden in Form von Verbänden, Personen oder ein Zusammenschluss von Personen in Form einer Genossenschaft auftreten. Die Instandhaltung technischer Hochwasserschutzanlagen wird von Bund und Land zu jeweils einem Drittel gefördert.

Ob Maßnahmen umgesetzt werden sollen und somit Förderungsmittel in Anspruch genommen werden, entscheidet die zuständige Standortgemeinde.

Technische Hochwasserschutzmaßnahmen (aktiver Hochwasserschutz) schützen vor den schädlichen Auswirkungen des Bemessungshochwassers. Ein Schutz vor aufsteigendem Grundwasser kann durch diese Maßnahmen auf Grund der Förderungsrichtlinien des Bundes nicht zugesichert werden. Weiters dürfen durch technische Hochwasserschutzmaßnahmen keine nachteiligen Folgen auf die Hochwasserabflussverhältnisse für Dritte entstehen.

Absiedelung (passiver Hochwasserschutz) ist eine hochwirksame Maßnahme, für die ebenfalls gemäß Wasserbautenförderungsgesetz und den darauf aufbauenden Richtlinien Förderungen gewährt werden können. Durch die Absiedelung von Objekten aus dem Hochwasserabflussbereich werden nachhaltig Schäden und menschliches Leid verhindert, es fallen keine Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten an.

Auf Basis festgesetzter Planungsgrundsätze wurde im generellen Projekt für einen Hochwasserschutz Eferdinger Becken untersucht, welche Objekte im Eferdinger Becken mittels Mauern, Dämmen oder Spundwänden unter Sicherstellung der Erreichbarkeit für die Betriebsmannschaften aktiv geschützt werden können, ohne dass andernorts im Eferdinger Becken dadurch die Wasserspiegellagen angehoben werden oder der Abfluss deutlich beschleunigt wird. Mehr als 40 Varianten für einen Hochwasserschutz wurden erarbeitet, um die - bezogen auf alle Bewohner/innen im Eferdinger Becken - beste Schutzvariante zu entwickeln.

Die technischen Hochwasserschutzanlagen haben im Wesentlichen folgende Bestandteile:

  • Damm, Mauer oder Spundwand mit Dichtschürze im Untergrund
  • Drainage entlang der Schutzanlage zur Begrenzung des Grundwassers samt zugehöriger Pumpwerke
  • Betriebsstraße/Weg zur Sicherstellung der Erreichbarkeit für Betriebsmannschaften
  • Kompensationsmaßnahmen in Form von Gerinneaufweitungen und Reaktivierung von Altarmen sowie Grabenertüchtigungen zur Verringerung von Wasserspiegelanhebungen

Die wasserwirtschaftlich vertretbare Variante wurde einer detaillierten Wirtschaftlichkeitsanalyse unterzogen, in der der vermiedene Schaden bezogen auf 80 Jahre den Errichtungskosten gegenübergestellt wurde. Da die finanziellen Schäden im Eferdinger Becken aufgrund der geringen Besiedelungsdichte nicht sehr hoch, die spezifischen Kosten für einen Hochwasserschutz aufgrund der erforderlichen Bauwerke je Objekt aber beträchtlich sind, wurden sämtliche Maßnahmen einer erweiterten Wirtschaftlichkeitsbetrachtung unterzogen, bei der die Kosten für den technischen Hochwasserschutz den Kosten für passiven Hochwasserschutz gegenübergestellt wurden.

Die Kosten für den technischen Hochwasserschutz wurden vom Planer unter Miteinbeziehung der Betriebskosten der technischen Hochwasserschutzanlagen für 80 Jahre ermittelt. Da gemäß einschlägigen Förderrichtlinien der passive Hochwasserschutz Priorität hat, wurde überall dort, wo die Kosten für den technischen Hochwasserschutz die Kosten für die Absiedelung übersteigen, die Förderung der freiwilligen Absiedelung als beste Variante für einen Hochwasserschutz erkannt.

Im Hochwasserschutzprojekt Berücksichtigung fanden sämtliche bestehenden Wohnobjekte sowie Betriebe, die vom Hochwasser 2013 – dem Bemessungsereignis – teilweise betroffen waren. Ca. 880 Objekte werden mittels aktiver, technischer Hochwasserschutzmaßnahmen geschützt, für etwa 185 Objekte können Förderungsmittel für die freiwillige Absiedelung angeboten werden. Die Gemeinden Pupping, Hartkirchen, Feldkirchen an der Donau und Goldwörth hatten die Möglichkeit zu entscheiden, ob Hochzonen, auf denen sich Wohnobjekte befinden, als "Inseln" aus dem Hochwasserschutzprojekt herausgenommen werden sollen. Das bedeutet, dass für jene Objekte, die sich auf Inseln im Hochwasserabflussbereich befinden, keine Förderungsmittel gemäß Wasserbautenförderungsgesetz für die Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen und die Erstellung von Betriebsvorschriften als Grundlage für die Einsatzplanerstellung gefördert werden können.

Im Beirat wurde diskutiert, bis wann seitens der Gemeinden eine Entscheidung getroffen werden soll, ob die angebotenen, förderfähigen Hochwasserschutzmaßnahmen von der Gemeinde umgesetzt werden. Der Beirat beschloss, dass die Entscheidung durch die Gemeinden bis 15. Dezember 2017 vorzulegen ist.

Voraussetzung für die Gewährung von Förderungsmitteln für die freiwillige Absiedelung ist die Ausweisung einer Schutzzone Überflutungsgebiet durch die Gemeinden. Sollte die Schutzzone Überflutungsgebiet von einer Gemeinde nicht ausgewiesen werden, so kann den Objektbesitzer/innen kein Angebot für die freiwillige Absiedelung unterbreitet werden.

Weitere Vorgehensweise:

In einem ersten Schritt wird Landesrat Podgorschek das Generelle Projekt noch im Sommer zur Beschlussfassung in die Landesregierung einbringen sowie dem Landtag zur Kenntnis bringen. Zeitgleich wird den Gemeinden das Generelle Projekt als Grundlage für die Entscheidungsfindung übermittelt.

Es liegt nun an den Gemeinden zu entscheiden, ob die förderfähigen Hochwasserschutzmaßnahmen umgesetzt werden sollen oder nicht. Eine Förderung kann nur für die im generellen Projekt Hochwasserschutz Eferdinger Becken erarbeiteten Maßnahmen gewährt werden. Die Entscheidung der Gemeinde ist bindend. Die weitere Umsetzung der Hochwasserschutzmaßnahmen erfolgt durch die Gemeinden.

Für die aktiven, technischen Hochwasserschutzmaßnahmen wird seitens des Landes eine Projekt- und Planungskoordination eingerichtet, damit Detaillösungen für die Ausarbeitung der erforderlichen Einreich- und Detailprojekte sowie die Ausschreibungen vergleichbar erfolgen. Im Zuge der Detailprojekterstellung kann es noch zu geringfügigen Veränderungen des Trassenverlaufs kommen. Ein Baubeginn im Jahre 2020 erscheint bei zügiger Projektumsetzung möglich.

Nach Vorliegen erster Entscheidungen können jene Gemeinden, in denen passiver Hochwasserschutz vorgeschlagen wird, einen Grundsatzbeschluss zur Ausweisung einer Schutzzone Überflutungsgebiet im Flächenwidmungsplan fassen.

Seitens der Gemeinden sind einige Vorgaben des Bundesministeriums für Verkehr Innovation und Technologie (bmvit) umzusetzen, damit Förderungsmittel gemäß Wasserbautenförderungsgesetz gewährt werden können.

Als Voraussetzung für die Aushändigung von Förderungsangeboten in den Zonen für die freiwillige Absiedelung ist eine Ausweisung als Schutzzone Überflutungsgebiet im Flächenwidmungsplan der Gemeinde erforderlich.

Mit dem Generellen Projekt für den Hochwasserschutz Eferdinger Becken kann den Bürgerinnen und Bürgern im Eferdinger Becken eine Perspektive für einen effektiven Hochwasserschutz geboten werden.


Quelle: Amt der Oö. Landesregierung



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