OÖ: LH-Stv. Haimbuchner: Ausgleichsmaßnahmenverordnung beschlossen – Der Natur etwas zurückgeben

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Symbolbild: Land Oberösterreich
25 Jul 18:00 2017 von Redaktion Salzburg Print This Article

In der gestrigen Regierungssitzung hat die Oö. Landesregierung mit einer Gegenstimme die „Oö. Ausgleichsmaßnahmenverordnung“ beschlossen. Diese Verordnung setzt die Novellierung des Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetzes 2014 um.

Im Zuge der Novellierung wurde eine Regelung in das Gesetz aufgenommen, die in dieser Verordnung nunmehr zur Umsetzung kommt. Darin werden Ausgleichsmaßnahmen vorgeschrieben, wenn mit bestimmten Vorhaben, die im öffentlichen Interesse liegen, nachhaltige, schwerwiegende Schädigungen und Beeinträchtigungen von wertvollen Lebensräumen verbunden sind. Im Zuge der Interessenabwägung im Bewilligungsverfahren kann es nämlich sein, dass ein öffentliches Interesse an einem Bauvorhaben gegenüber den naturschutzrechtlichen Interessen überwiegt. In solchen (Ausnahme-)Fällen kann eine Bewilligung erteilt werden, auch wenn dadurch wertvolle Lebensräume beeinträchtigt werden oder die Funktion von Lebensräumen besonders geschützter Pflanzen- und Tierarten nachhaltig geschädigt wird. Ein solches Beispiel könnte etwa der Neubau und die Umlegung von öffentlichen Straßen sein, oder auch die Errichtung von bestimmten oberirdischen Starkstrom-Leitungsanlagen.

„Diese Ausgleichsmaßnahmen sind in natura zu leisten und können nicht durch Ersatzgeldleistungen erbracht werden. Denn man soll der Natur tatsächlich etwas zurückgeben und sich Naturschutz nicht „erkaufen“ können“, betont Naturschutzreferent Landeshauptmann-Stellvertreter Haimbuchner. So greifen Ausgleichsmaßnahmen real positiv in die Interessenlage des Naturschutzes ein, indem sie dafür sorgen, dass etwa ein zerstörtes Biotop an anderer Stelle neu geschaffen wird oder zumindest die relevanten Funktionen des Biotops an anderer Stelle tatsächlich zur Verfügung gestellt werden.

„Diese Umsetzung bedeutet einen wichtigen Schritt für den Naturschutz, da es bisher in diesen Fällen keinen Ausgleich für derartige Eingriffe gab. Mit dieser Regelung können wir der Natur wieder etwas zurückgeben.“ freut sich Landeshauptmann-Stellvertreter Haimbuchner darüber, dass sich beinahe alle Regierungsmitglieder für den Naturschutz ausgesprochen haben.


Quelle: Amt der Oö. Landesregierung



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