OÖ: Flüchtling von seinem Lehrherren geprellt: AK kämpfte zwei Jahre lang um seine Ansprüche

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Arbeiterkammer Oberösterreich
07 Mai 17:00 2017 von Redaktion Salzburg Print This Article

Einem Flüchtling aus Somalia, der als Lehrling in der Region Steyr arbeitete, verhalf die Arbeiterkammer zu seinem Recht und damit zu 3.260 Euro Nachzahlung. Es ging um Lohndifferenzen, fehlende Beendigungsansprüche, hunderte unbezahlte Überstunden und um ein Dienstzeugnis, das über 30 Fehler aufwies! Der Kampf dauerte zwei Jahre, weil der Unternehmer alle Rechtsmittel ausschöpfte, um sich vor der Zahlung zu drücken. Die Firma war der AK bereits sehr gut bekannt: Über mehrere Jahre hatten sich gut 40 Akte angesammelt.

Der jüngste Fall betraf einen Flüchtling aus Somalia. Im Jahr 2013 wurde der damals 23-Jährige von der Gebäudereinigungsfirma im Bezirk Steyr-Land als Lehrling aufgenommen, was im Falle eines Asylstatus bis zum Alter von 26 möglich ist. Als der junge Mann das Lehrverhältnis nach einem Jahr auflöste, bekam er eine dubiose Abrechnung präsentiert: Angeblich hätte er bei der Arbeit einen Schaden angerichtet – konkret ging es um Wasserflecken auf einem Parkettboden. Den entstandenen Schaden zog der Arbeitgeber seinem Lehrling bei der Endabrechnung gleich ab. Ebenso die Hälfte des Selbstbehaltes der Versicherung, die den Schaden beglich.

Der Lehrling wandte sich daraufhin an die AK-Bezirksstelle in Steyr, wo die Firma schon seit Jahren berühmt-berüchtigt war. In über 40 Fällen (gerichtlich und außergerichtlich) über mehrere Jahre hinweg mussten die Juristen/-innen aktiv werden, weil der Unternehmer immer wieder gegen das Arbeitsrecht verstoßen hatte. Einige der Fälle schafften es vereinzelt sogar ins „Schwarzbuch Arbeitswelt“ – in die Sammlung von unrühmlichen Rechtsfällen, die die Arbeiterkammer Oberösterreich beschäftigten und die sie regelmäßig veröffentlicht.

Auch in diesem Fall war schnell klar, dass einiges nicht stimmte: Der Flüchtling hatte die ganze Zeit über zu wenig Lohn bekommen, von 427 Überstunden waren nur 133 bezahlt worden und das Dienstzeugnis hatte über 30 (!) Fehler aufgewiesen.

Die Arbeiterkammer klagte die offenen Ansprüche und ein ordentliches Dienstzeugnis ein. Die Firma weigerte sich und bestritt alle Vorwürfe. Die AK ließ nicht locker – die Verhandlung ging in die nächste Runde. Der junge Mann hatte sehr genaue Arbeitszeitaufzeichnungen geführt, mit deren Hilfe sämtliche Überstunden nachgewiesen werden konnten. Das Arbeitsgericht verurteilte den Unternehmer schließlich zu einer Nachzahlung von 3.260 Euro. Der weigerte sich und ging in die Berufung. Dasselbe Urteil erging auch in zweiter Instanz. Der Unternehmer zahlte immer noch nicht. Eine Exekution blieb erfolglos, da es bei der Firma nichts mehr zu pfänden gab. Auch die Geschäftstätigkeit wurde zu diesem Zeitpunkt nicht mehr ausgeübt.

Daraufhin wurde ein Konkursantrag gestellt. Jetzt erst beglich der Unternehmer seine offene Schuld. So kam der Flüchtling nach insgesamt zwei Jahren schließlich doch noch zu seinem Geld und einem neuen ordentlichen Dienstzeugnis.



Quelle: Arbeiterkammer OÖ



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