OÖ: Firmenchef zog zu Unrecht Ausbildungskosten ab – AK erkämpfte für Hilfsschlosser 1.460 Euro

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Arbeiterkammer Oberösterreich
05 Jun 11:00 2017 von Redaktion Salzburg Print This Article


Dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten, wenn diese aus dem Unternehmen ausscheiden, überraschend verschiedene Kosten in Rechnung stellen, kommt leider immer wieder vor. So ging es auch einem Hilfsschlosser aus dem Bezirk Vöcklabruck, der in seiner Endabrechnung einen Abzug von 1.460 Euro entdeckte. Es handelte sich um die Kosten eines Metalltechnikerkurses, die die Firma übernommen hatte. Der Mann wollte die rechtswidrige Vorgangsweise des Firmenchefs nicht akzeptieren und wandte sich an die AK. Weil der Arbeitgeber keine Einsicht zeigte, musste die AK die Geldsumme vor Gericht durchsetzen.

Ein Hilfsschlosser aus dem Bezirk Vöcklabruck war mehr als ein Jahr lang bei einer Metallfirma tätig. Während dieser Zeit absolvierte der Mann einen Metalltechnikerkurs, für den das Unternehmen vereinbarungsgemäß die Kosten trug. Als das Arbeitsverhältnis dann einvernehmlich aufgelöst wurde, wälzte die Firma die Kurskosten aber auf den Hilfsschlosser ab. Der Arbeiter ließ sich das nicht gefallen. Er schaltete die AK ein, die wegen der 1.460 Euro beim Arbeitgeber intervenierte. Doch dieser behauptete, es habe einen mündlichen Vertrag gegeben: Danach würde die Firma die Ausbildungskosten nur bei einer Betriebszugehörigkeit des Hilfsschlossers von mindestens zwei Jahren ab Kursbeginn endgültig übernehmen.

Der AK-Rechtsschutz wies den Arbeitgeber darauf hin, dass ein solcher Vertrag ohnehin ungültig wäre. Denn für eine Vereinbarung über die Rückerstattung von Ausbildungskosten sieht das Arbeitsrecht zwingend Schriftlichkeit vor. Doch der Firmenchef ignorierte die Rechtslage. Deshalb beschritt die AK den Klagsweg. Mit vollem Erfolg: Der Hilfsschlosser kam letztlich zu seinem Geld, der Arbeitgeber musste auch die gesetzlichen Zinsen und die Gerichtskosten zahlen.

AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer: „Ohne den wirksamen AK-Rechtsschutz hätten Beschäftigte wie der von uns vertretene Hilfsschlosser keine Chance, ihre Ansprüche durchzusetzen. Denn das Risiko der Kosten für Anwalt und Gericht wäre für sie einfach zu hoch.“


Quelle: AK Oberösterreich



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